Innenministerium: Wie die Bundesregierung Verschlüsselung umgehen will

Das Bundesinnenministerium(öffnet im neuen Fenster) hat erklärt, dass verschlüsselte Kommunikation in Deutschland per Quellen-TKÜ überwacht werden soll.
Ministeriumssprecherin Pamela Müller-Niese sagte Golem.de auf Anfrage: "Wenn die Entschlüsselung in laufenden Ermittlungsverfahren auf richterlichen Beschluss hin aufgrund der eingesetzten Verschlüsselungstechnik nicht gelingt, muss die Verschlüsselung umgangen werden, um eine effektive Strafverfolgung beziehungsweise Gefahrenabwehr sicherzustellen." Dies könne durch den Einsatz von Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) erfolgen. "Mit der Quellen-TKÜ kann laufende Telekommunikation, die in verschlüsselter Form stattfindet, bei abgehender Kommunikation vor der Verschlüsselung beziehungsweise bei eingehender Kommunikation nach der Entschlüsselung ausgeleitet werden" , sagte Müller-Niese.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte in dieser Woche gefordert , die deutschen Sicherheitsbehörden müssten "befugt und in der Lage sein, verschlüsselte Kommunikation zu entschlüsseln, wenn dies für ihre Arbeit und zum Schutz der Bevölkerung notwendig ist" . Unklar bleibt dabei, ob de Maizière neue Befugnisse schaffen will, um bei Anbietern verschlüsselter Kommunikation die Herausgabe allgemeiner Schlüssel verlangen zu dürfen oder Hintertüren in Verschlüsselungsprogrammen einbauen zu lassen.
Bei der Quellen-TKÜ wird die Telekommunikation beispielsweise per Skype oder Whatsapp direkt auf dem Rechner überwacht, in dem die Kommunikation vor der Verschlüsselung mitgeschnitten wird. Dies unterliegt geringeren rechtlichen Hürden als die Online-Durchsuchung, erfordert aber eine richterliche Anordnung.
Unter der Online-Durchsuchung wird "die verdeckte Suche unter Einsatz elektronischer Mittel nach verfahrensrelevanten Inhalten auf informationstechnischen Systemen verstanden, die sich nicht im direkten physikalischen Zugriff der Sicherheitsbehörden befinden, aber über Kommunikationsnetze erreichbar sind" , wie es in einem Fragenkatalog der Regierung aus dem Jahr 2007 heißt. Sie darf bisher nur zur Gefahrenabwehr in besonders schweren Fällen eingesetzt werden.
Der Präsident des Bundesverbands IT-Mittelstand (Bitmi), Oliver Grün, warnte: "Wenn jede Kommunikation – egal wie gut sie gesichert ist – theoretisch mit einem Knopfdruck von Sicherheitsbehörden umgangen werden kann, entsteht eine enorme Gefahr des Missbrauchs." Geschäftsgeheimnisse, Forschungsergebnisse, aber auch die Daten von Bürgerinnen und Bürgern seien in Gefahr.
Große Sorge äußerte er dazu, verschlüsselte Kommunikation durch Backdoors zu umgehen. So erleichtere die Regierung auch Kriminellen oder ausländischen Geheimdiensten den Zugang zu vertraulichen Informationen und fördere unfreiwillig Wirtschaftsspionage.



