Initiative D21: E-Government-Nutzung in Deutschland ist rückläufig
Seit dem Jahr 2012 ist die Nutzung von E-Government-Angeboten von 45 Prozent auf 40 Prozent zurückgegangen. Die Bürokratie steht der Digitalisierung im Weg.

Obwohl die Bundesregierung das E-Government in Deutschland voranbringen will, nutzen immer weniger Bürger die digitalen Verwaltungsangebote von Bund, Ländern und Kommunen. Das geht aus dem neuen E-Government-Monitor der Initiative D21 und Fortiss hervor, der dem Nachrichtenmagazin Focus vorliegt. Demnach nutzen 40 Prozent der Bevölkerung digitale Behördendienste wie den E-Personalausweis oder die Online-Steuererklärung. Das ist ein Prozentpunkt weniger als im Vorjahr, 2012 waren es noch 45 Prozent.
Als Hauptgründe für den Rückgang nennt die Studie die geringe Bekanntheit und die mangelnde Nutzerfreundlichkeit von digitalen Verwaltungsangeboten. "Die staatlichen Online-Angebote halten nicht Schritt mit den aus dem privaten Umfeld bekannten Diensten", sagt Hannes Schwaderer, Präsident der Initiative D21. "Hier sind Politik und Verwaltung gefordert, den Menschen einen echten Mehrwert zu liefern." Die Studie wird am kommenden Dienstag im Bundesinnenministerium vorgestellt.
Die eID-Funktion des neuen Personalausweises wird nach wie vor nur wenig genutzt. Zwar besitzen in Berlin laut Angaben vom Februar 2018 rund 630.000 Bürger einen Ausweis mit aktivierter eID-Funktion, im vergangenen Jahr wurde der Ausweis jedoch nur rund 500-mal von Privatpersonen genutzt, um Dienstleistungen mit Berliner Behörden abzuwickeln.
Wer einen ausländischen Familienangehörigen für 90 Tage nach Deutschland einladen will, kann dies nicht online erledigen. Für die Verpflichtungserklärung, bei der der Einladende alle Kosten für die Lebenshaltung während des Aufenthalts übernimmt, muss man persönlich beim Bürgeramt erscheinen und an vier Stellen ein Formular unterzeichnen, das dann fünfmal abgestempelt wird. Die Verdienstbescheinigung hochzuladen, ist nicht möglich.
Bei anderen Institutionen ist die digitale Übermittlung von Dokumenten dagegen meist kein Problem. Zum Beispiel erlauben Krankenkassen wie die Techniker Krankenkasse die Übermittlung der Krankschreibung über eine App.
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