Infrastrukturatlas: Kommunen müssen Angaben für Breitbandausbau machen
Infrastrukturen für den Breitband-Ausbau dürfen nicht länger versteckt sein. Doch der Infrastrukturatlas ist nicht öffentlich.

Kommunen müssen für den Breitbandausbau flächendeckend Daten über ihre Infrastrukturen liefern. Wie die Behörde am 11. März 2020 bekanntgab, sind die Angaben verpflichtend vorzulegen. Der Infrastrukturatlas enthält die Daten von knapp 1.500 Netzbetreibern in Deutschland.
Da die Datenbank Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen enthält, sind die Angaben nicht öffentlich und nur für Unternehmen, Bund, Länder, Kreise und Kommunen auf Antrag einsehbar.
Der Infrastrukturatlas gibt laut Bundesnetzagentur Auskunft über die Lage und Verfügbarkeit von Glasfaserleitungen, Leerrohren, Funkmasten sowie weiterer Infrastrukturen, die für den Breitbandausbau genutzt werden können.
Auch beim Ausbau der Mobilfunknetze spielten Kommunen eine zentrale Rolle, da sie häufig über geeignete Standorte für den Mobilfunkausbau verfügten. "Daher können auch Grundstücke und Gebäude, die als Standorte in Betracht kommen, im Infrastrukturatlas dargestellt werden. Darüber hinaus verfügen Gemeinden über Straßenlaternen und Ampeln, die für den Rollout von 5G-Netzen genutzt werden können, da sie den erforderlichen kleinzelligen Ausbau begünstigen", erklärte die Bundesnetzagentur.
Dass die Datenlage nicht immer ausreichend ist, zeigt der Fall eines Abbruchhauses in der Stadt Waltrop im nördlichen Ruhrgebiet: Durch einen Planungsfehler der Verwaltung erhielt es einen Glasfaseranschluss von der Deutschen Telekom. Das zugemauerte Haus an einem Kanal wurde mit Glasfaser bis zur Zuwegung ausgestattet und wird laut den Planungsunterlagen angeschlossen. Der Breko (Bundesverband Breitbandkommunikation) erklärte: "Wir setzen uns schon seit langem dafür ein, dass die Adressdaten der Kommunen verbessert werden, da die Anbieter zwingend auf verlässliche und genaue Daten angewiesen sind."
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