Funkzellenabfragen könnten sehr häufig erfolgen

Die Deutsche Telekom rechnet hingegen mit jährlichen Ausgaben von einer Million Euro für die Betriebskosten. Hinzu kommen Kosten für die Erteilung von Auskünften, für die die Behörden jedoch Gebühren zahlen müssen. Alle großen Provider gaben an, die Technik ihren Vertragspartnern zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen sogenannte Großhandelspartner oder Mobilfunk-Discounter wie Freenet, Drillisch oder United Internet, die über kein eigenes Netz verfügen. Infrastrukturvorleister sind laut Paragraf 113a des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zur Datenspeicherung für ihre Großhandelskunden verpflichtet.

Die Systeme der Mobilfunkprovider sind darauf ausgelegt, Funkzellenabfragen zu erlauben. Diese Möglichkeit könnte von den Behörden künftig sehr häufig in Anspruch genommen werden. Denn die große Koalition will mit Hilfe einer Gesetzesänderung die Abfrage von Funkzellen- und Verkehrsdaten bei jedem Wohnungseinbruch erlauben. "Beides sind ganz wichtige Maßnahmen, die unserer Polizei helfen werden, in Zukunft mehr Einbrüche aufzuklären", hatte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) im Mai im Bundestag gesagt.

Karlsruhe könnte Gesetz wieder kippen

Bislang ist die Abfrage von Vorratsdaten unter anderem bei schwerem Bandendiebstahl erlaubt. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik gab es im vergangenen Jahr nur wenige Tausend Fälle dieses Deliktes, während mehr als 150.000 einfache Wohnungseinbrüche registriert wurden. Sollten die Ermittlungsbehörden bei Einbrüchen jedes Mal von der Funkzellenabfrage Gebrauch machen, würden die Daten Millionen unbescholtener Bürger nicht nur erfasst, sondern auch regelmäßig herausgegeben werden.

Inwieweit sich diese Gesetzesänderung auf die Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht auswirken könnte, ist derzeit nicht abzusehen. Sollten die Karlsruher Richter die Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklären, wären die Millioneninvestitionen der gesamten Branche umsonst gewesen. Allerdings könnte es auch passieren, dass Karlsruhe die Vorratsdatenspeicherung erlaubt, jedoch nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom vergangenen Dezember weiter begrenzt. Der Aufwand für eine "gezielte Vorratsdatenspeicherung", wie der EuGH sie für legitim hält, könnte für die Provider sogar größer werden.

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 Infrastruktur: Vorratsdaten kosten Mobilfunkbetreiber bis zu 15 Millionen
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ralf.wenzel 10. Jun 2017

Aus meiner Erfahrung als Schöffe kann ich sagen, dass oft völlig Unbeteiligte ins Netz...

plutoniumsulfat 09. Jun 2017

Wenn die clever sind, ist das Handy während der Einbrüche aus -> Maßnahme läuft völlig...

RipClaw 09. Jun 2017

Spielt so oder so keine Rolle wenn die Einbrecher keine Kunden bei einem deutschen...

RipClaw 09. Jun 2017

Da musst du schon einen Rechtsexperten fragen aber soweit mir bekannt werden nur Daten...



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