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Informationsfreiheitsbeauftragte: Staat darf Urheberrecht nicht missbrauchen

Um brisante Dokumente zurückzuhalten, beruft sich die Regierung auch auf das Urheberrecht . Mit Steuermitteln finanzierte Vermerke dürfen nach Ansicht der Informationsfreiheitsbeauftragten auf diesem Weg jedoch nicht zurückgehalten werden.
/ Friedhelm Greis
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Was hinter der Glasfassade des Bundesinnenministeriums vermerkt wird, soll nicht dem Urheberrecht unterliegen. (Bild: Manfred Brückels/Lizenz: CC BY-SA 3.0)
Was hinter der Glasfassade des Bundesinnenministeriums vermerkt wird, soll nicht dem Urheberrecht unterliegen. Bild: Manfred Brückels/Lizenz: CC BY-SA 3.0

Die Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland warnen vor einem Missbrauch des Urheberrechts durch staatliche Stelle. "Das Urheberrecht darf nicht dazu eingesetzt werden, staatliche Informationen zurückzuhalten" , heißt es in einer Entschließung(öffnet im neuen Fenster) , die die Beauftragten auf einer Konferenz am Dienstag in Hamburg verabschiedeten. Man betrachte "mit Sorge die Entwicklung, dass sich auskunftspflichtige Stellen zur Ablehnung von Anfragen auf das Urheberrecht oder andere Rechte des 'Geistigen Eigentums' berufen" .

Hintergrund der Entschließung ist ein Streit zwischen dem Bundesinnenministerium und der Open Knowledge Foundation, die das Portal Frag den Staat(öffnet im neuen Fenster) betreibt. Die Bundesregierung hatte auf Anfrage des Portals zwar ein internes Dokument herausgegeben, dessen Veröffentlichung jedoch mit Verweis auf das Urheberrecht untersagt . Die Regierung scheiterte unterdessen mit dem Versuch , ihre Auffassung juristisch durchzusetzen.

Urheberrecht gilt nur in Ausnahmefällen

Die Informationsfreiheitsbeauftragten teilen die Argumentation des Gerichts, das der viereinhalbseitigen juristischen Studie(öffnet im neuen Fenster) keine ausreichende Schöpfungshöhe attestiert hatte. "Amtliche Vermerke sind in aller Regel nicht urheberrechtlich geschützt" , heißt es. Gedankliche Inhalte könnten in ihrer politischen, wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Aussage nicht über das Urheberrecht monopolisiert werden, sondern müssten vielmehr Gegenstand der freien geistigen Auseinandersetzung bleiben. "Mit Steuermitteln finanzierte und für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe erstellte Vermerke dürfen nicht unter Berufung auf Rechte des 'Geistigen Eigentums' zurückgehalten werden" , schreiben die Beauftragten. Die angemessene Vergütung von Urhebern sei nicht bedroht, "wenn Werke betroffen sind, die in Erfüllung dienstlicher Pflichten erstellt wurden" .

Lediglich in Ausnahmefällen könne es sein, dass von Dritten für staatliche Stellen erstellte Gutachten tatsächlich dem Urheberrecht unterlägen. Wer mit der Verwaltung Verträge schließe, müsse wissen, dass diese an gesetzliche Transparenzpflichten gebunden sei. Was mit staatlichen Mitteln für die Verwaltung von staatlichen Stellen oder Dritten hergestellt werde, müsse grundsätzlich zugänglich sein.

Die Open Knowledge Foundation will sich weiter juristisch und politisch für das Recht zur Veröffentlichung staatlicher Dokumente einsetzen. Dazu hat sie zum einen Anfang Mai eine negative Feststellungsklage gegen die Bundesregierung eingereicht, um auf diesem Wege über die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung entscheiden zu lassen. Zum anderen fordert die Stiftung eine politische Lösung(öffnet im neuen Fenster) , falls eine gerichtliche Klärung scheitern sollte. Über eine Reform von Paragraf 5 des Urheberrechtsgesetzes sollten staatliche Werke generell vom Urheberrechtsschutz ausgenommen werden.

Nachtrag vom 18. Juni 2014, 16:10 Uhr

Die Open Knowledge Foundation hat ihre Klageschrift gegen das Innenministerium inzwischen veröffentlicht(öffnet im neuen Fenster) . Zur Begründung der Klage heißt es: Der Sachverhalt stehe "paradigmatisch für eine bedenkliche Entwicklung, die die urheberrechtliche Praxis in jüngster Zeit eingeschlagen hat" . Das Urheberrecht werde mehr und mehr zweckentfremdet, um Ziele außerhalb des eigentlichen Zweckes zu verfolgen. Es gehe darum, missliebige Publikationen zu unterbinden und das bei der Schaffung des Informationsfreiheitsgesetzes verfolgte Ziel zu konterkarieren, heißt es in dem 29-seitigen Papier.


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