Informationsfreiheitsbeauftragte: Algorithmen für Behörden müssen diskriminierungsfrei sein

Der Trend zum Einsatz von Algorithmen und Formen künstlicher Intelligenz macht auch vor Amtsstuben nicht halt. Zunehmend werden Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung durch automatisierte Datenverarbeitungsvorgänge mit Hilfe einschlägiger "smarter" Verfahren vorbereitet oder sogar getroffen. Beispiele sind Berechtigungs- oder Stimmigkeitsprüfungen im Finanzamt, bei Jobagenturen oder der Studienplatzvergabe über Prozesse zur Planung von Verkehrswegen bis hin zur Kriminalitätsvorhersage per Predictive Policing .
Den Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes sowie der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist dieser Kurs nicht ganz geheuer. Sie haben daher Mitte Oktober bei ihrem Treffen in Ulm ein Positionspapier(öffnet im neuen Fenster) beschlossen, mit dem sie eine stärkere Transparenz bei der Implementierung von Algorithmen in der Verwaltung im Interesse eines "gelebten Grundrechtsschutzes" als unabdingbar bezeichnen.