Informationsfreiheit: Wikipedia übernimmt Kosten für Behördenanfragen

Der Verein Wikimedia Deutschland übernimmt künftig in bestimmten Fällen die Kosten für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Die Gebühren für Akteneinsicht bei Behörden könnten ab sofort erstattet werden, "sofern die Informationen für Wikipedia, Wikidata oder andere Wikimedia-Projekte relevant sind und dort eingepflegt werden" , teilte der Verein mit. Ein formloser Antrag über eine neu eingerichtete Projektseite(öffnet im neuen Fenster) genüge. Zunächst stehe ein Budget in Höhe von 5.000 Euro bereit.
Hintergrund des Pilotprogramms sind laut Wikimedia Deutschland die zum Teil hohen Gebühren, die von Behörden verlangt würden. So können Bundesbehörden bis zu 500 Euro nach der Gebührenordnung des IFG pro Anfrage berechnen, Landesbehörden teilweise noch mehr. Obwohl die Gebühren nicht "abschreckend" wirken dürften , sei dies trotzdem häufig der Fall. Das liege unter anderem daran, dass sie oft zu hoch angesetzt würden und "kaum jemand Hunderte Euro für die Arbeit von Behörden bezahlen will oder kann, die ohnehin schon durch Steuergelder finanziert worden sind" . Laut Wikimedia Deutschland werden 75 Prozent aller Anfragen, für die Gebühren angesetzt werden, zurückgezogen. Dies gelte vor allem bei Auskunftsersuchen bei Jobcentern oder Schulen.
Projektantrag kann erforderlich sein
Interessenten müssen zunächst eine IFG-Anfrage über das Portal FragDenStaat.de(öffnet im neuen Fenster) stellen. Wenn die Behörde dann einen Gebührenbescheid stellt, können die Kosten von Wikimedia übernommen werden. Bei Gebühren in Höhe von 500 Euro muss allerdings ein eigener Projektplan eingereicht werden. Zudem kann der Verein die Kosten für einen Widerspruch gegen den Gebührenbescheid übernehmen. Eine mögliche Unterstützung bei Gerichtsverfahren müsse im Einzelfall geprüft werden.
Als Beispiel für IFG-Anfragen, die auch für die Wikipedia genutzt werden könnten, wird eine "Anfrage an das Statistikamt Nord nach georeferenzierten Daten der Baublocks inklusive Bewohnerzahlen für Hamburg" genannt. Dies kostete 55 Euro.
Das Interesse an staatlichen Informationen hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen . So gingen in den Jahren 2014 und 2015 bei den Bundesbehörden 18.049 Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ein. Das entspricht einem Anstieg von 66 Prozent im Vergleich zu den Jahren 2012/2013, als 10.813 Anfragen gezählt wurden. Auch die Zahl der Klagen nimmt zu. Während 2014 nur 514 Klagen gegen eine Auskunftsverweigerung eingereicht wurden, waren es im vergangenen Jahr schon 945. Um Klagen zu erleichtern, gibt es inzwischen das Portal Verklag den Staat .



