Informationsfreiheit: Regierung muss Direktnachrichten nicht herausgeben

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass nach dem Informationsfreiheitsgesetz "kein Anspruch auf Einsicht in Twitter-Direktnachrichten, die das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in den Jahren 2016 bis 2018 erhalten und versandt hat" , bestehe. Zu diesem Schluss kam das Gericht in Leipzig am gestrigen Donnerstag(öffnet im neuen Fenster) .
Auf die Herausgabe der Twitter-Direktnachrichten geklagt hatten die Betreiber der Seite Frag den Staat, die sich eben für die Informationsfreiheit einsetzen. Hintergrund der Klage ist die Diskussion darüber, ob und inwiefern staatliche Behörden oder auch die Bundesregierung Nachrichten, die per SMS, Whatsapp oder eben Twitter versandt werden, herausgeben müssen. Bei E-Mails ist das inzwischen routinemäßig der Fall, da diese eben wie normale Akten behandelt werden.
Laut Gericht handelt es sich bei den Nachrichten, die die Klage behandelt, unter anderem um "Terminabsprachen, Danknachrichten für Bürgeranfragen etwa betreffend Tipp- und Verlinkungsfehler oder Fragen von Journalisten nach zuständigen Personen" . Darüber hinaus beschreibt das Gericht die Nachrichten als informelle Kommunikation.
Grenzen für Informationsfreiheit
In erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht haben die Kläger von Frag den Staat noch gewonnen. Das Bundesverwaltungsgericht sieht die Lage nun aber anders. Dazu heißt es: "Nicht nur die Information selbst muss amtlichen Zwecken dienen, sondern gerade ihre Aufzeichnung. Dies ist bei Twitter-Direktnachrichten nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Nachrichten, die wie hier aufgrund ihrer geringfügigen inhaltlichen Relevanz keinen Anlass geben, einen Verwaltungsvorgang anzulegen, ist dies jedoch nicht der Fall."
Die Initiative kritisiert, dass das Gericht die Klage mit Verweis auf eine inhaltlich nicht gegebene Relevanz entschieden habe, ohne die Nachrichten selbst zu kennen. Für Frag den Staat folgt aus der Entscheidung: "Letztlich bleibt die Gefahr, dass Behörden künftig alle möglichen wichtigen Informationen, die sich nicht in klassischen Akten befinden, als nicht relevant einstufen, um sie dann nicht herausgeben zu müssen" .
Damit könnte die Idee des Informationsfreiheitsgesetzes wohl grundsätzlich umgangen werden. Hinzu kommt, dass inzwischen das Regierungshandeln selbst oft über Kanäle wie private Nachrichten besprochen wird. Solche Vorgänge könnten der Öffentlichkeit künftig also weiter verborgen bleiben.
Dennoch schreibt die Initiative dazu: "Welche genauen Auswirkungen das Urteil auf Anfragen etwa nach den SMS auf Angela Merkels Handy oder privaten Whatsapp-Gruppen von Verkehrsminister Scheuer hat, ist derzeit jedoch noch nicht abzusehen" . Zunächst will das Team die genaue Urteilsbegründung abwarten und "dann prüfen, wie wir die Entscheidungsgründe für weitere Verfahren nutzen können - und ob wir Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil einreichen."



