Informationsfreiheit: Netzpolitik.org verklagt Hackerbehörde
Die Hackerbehörde Zitis möchte ein Gutachten über die eigenen rechtlichen Grundlage geheim halten. Netzpolitik.org findet dies "abenteuerlich" und klagt.

Die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (Zitis) verweigert dem Blog Netzpolitik.org die Einsicht in ein Gutachten, das die Rechtsnatur der Behörde mitsamt der Aufgaben klären soll. Als Grund gab die Behörde an: Sie unterhalte "besonders enge Beziehungen" zu Geheimdiensten, die nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nicht zu einer Auskunft verpflichtet seien, wenn sie geheimer Geheimdienst-Arbeit nachgingen. Netzpolitik.org findet die Begründung "abenteuerlich" und hat Klage gegen die Auskunftsverweigerung eingereicht.
Auch das Bundeskanzleramt arbeite mit Geheimdiensten zusammen und falle dennoch unter das Informationsfreiheitsgesetz, betont Netzpolitik.org. Unter der Rubrik "Gesetzliche Grundlage, Aufsicht und Kontrolle" auf ihrer Webseite schreibt die Hackerbehörde, dass Zitis "weder eine polizeiliche noch eine nachrichtendienstliche Stelle" sei und "folglich keine derartigen Befugnisse" habe. Zum Thema Kontrolle heißt es etwas weiter unten: "Eine sehr große Kontrollwirkung entfalten die Medien durch Anfragen und Recherchen sowie durch die daraus resultierende Berichterstattung."
Netzpolitik.org: Selbst ein Geheimdienst müsste das Dokument herausgegeben
"Selbst wenn Zitis wie ein Geheimdienst eingestuft wäre und Geheimdienst-artige Arbeit machen würde, hätten wir trotzdem Anspruch auf das Dokument. In dem Gutachten geht es gerade nicht um geheime Technologien und Methoden, sondern um die rechtlichen Grundlagen der Behörde", betont Netzpolitik.org.
In einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag beschreibt die Bundesregierung den Inhalt des Rechtsgutachtens wie folgt: "Das Rechtsgutachten zur Aufgabenerfüllung der Zitis führt dazu aus, welche Rechtsnatur die Zitis aufweist, welche konkreten Aufgaben der ministerielle Errichtungserlass für Zitis vorsieht, wer die Zitis wie beauftragen kann und wer nicht und wie sich die Fachaufsicht im Einzelnen darstellt, insbesondere in Ausprägung des Jahresarbeitsprogramms."
Dabei sei die rechtliche Grundlage der Hackerbehörde außergewöhnlich: Weder die Bundesregierung noch der Bundestag hätten ein Zitis-Gesetz beschlossen. Vielmehr habe das Bundesinnenministerium das Zitis 2017 im Alleingang per Ministerialerlass ins Leben gerufen, schreibt Netzpolitik.org. Kurz nach der Gründung habe die Hackerbehörde dann das strittige Rechtsgutachten beauftragt.
Auch nach einem Widerspruch habe die Hackerbehörde das Gutachten nicht herausgeben wollen. "Dagegen wehren wir uns: Wir verklagen Zitis", schreibt Netzpolitik.org. Finanziert wird die Klage vom Informationsfreiheitsportal Frag den Staat. Für beide Organisationen ist es nicht die erste Klage nach dem Informationsfreiheitsgesetz.
So hatte sich das Portal Frag den Staat über Jahre mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) um die Veröffentlichung eines Glyphosat-Gutachtens gestritten. Das BfR wollte eine breite Veröffentlichung des Dokuments mit dem Urheberrecht verhindern, verlor jedoch vor Gericht.
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Natürlich wissen die das. Das Rechtsgutachten wird mutmaßlich unter Verschluss gehalten...