Informationsfreiheit: Nach Frag den Staat kommt Verklag den Staat

Regierung und Behörden soll die Blockade von Anfragen zur Informationsfreiheit schwerer gemacht werden. Ein neues Portal eröffnet Bürgern einen leichteren Klageweg.

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Mit 'Verklag den Staat' will die OKFN für mehr Klagen gegen abgelehnte IFG-Bescheide sorgen.
Mit 'Verklag den Staat' will die OKFN für mehr Klagen gegen abgelehnte IFG-Bescheide sorgen. (Bild: VerklagdenStaat.de/Screenshot: Golem.de)

Die Open Knowledge Foundation Deutschland wird künftig neben dem Informationsfreiheitsportal Frag den Staat auch die Plattform Verklag den Staat betreiben. Das kündigte Arne Semsrott, Projektleiter von Frag den Staat, am Dienstag auf dem Hackerkongress 32C3 in Hamburg an.

Die neue Plattform soll transparent über aktuelle Verfahren informieren, bei denen einzelne Antragsteller oder Organisationen gegen Ablehnungsbescheide von IFG-Anfragen oder überhöhte Gebührenforderungen vorgehen. Außerdem sollen mit der Zeit immer mehr Informationen bereitgestellt werden, um auch einzelnen Nutzern Klagen zu ermöglichen. Denn nur so komme man an die richtig interessanten Informationen, sagte Semsrott. Eine einfache Klage vor einem Verwaltungsgericht würde ungefähr 400 bis 500 Euro Kosten, wenn man einen Anwalt einschalte, rund 1.000 Euro mehr, hieß es in der Präsentation. Auf der Plattform soll es künftig auch möglich sein, ein Crowdfunding für Klagen zu starten.

Bundestag war Intransparenz rund 100.000 Euro wert

Semsrott schilderte außerdem erfolgreiche IFG-Anfragen des Jahres 2015. Zum einen wurde nach einer Klage geregelt, dass der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages Gutachten auf Anfrage herausgeben müsse, etwa das Gutachten zur Suche nach außerirdischen Lebensformen. In einer separaten Informationsfreiheitsanfrage fand die NGO Abgeordnetenwatch heraus, dass der Bundestag allein in diesem Verfahren mehr als 80.000 Euro an Steuergeldern ausgab, um eine Herausgabe der Gutachten zu verhindern. Im Verfahren um die Herausgabe der Lobbyausweise investierte der Bundestag weitere 20.000 Euro für die Dienste der Anwaltskanzlei Redeker, Sellner, Dahs. Der eigenen Rechtsabteilung traute der Bundestag in diesen Fällen offenbar nicht.

Einige der Bundesministerien weigern sich nach wie vor beharrlich, auf Anfragen über Frag den Staat zu antworten, vor allem das für den Bereich federführende Innenministerium. Zwischenzeitlich hatte die OKFN daher den E-Mail-Anbieter EchtEmail gegründet, doch innerhalb weniger Tage blockierte das Innenministerium auch diesen Anfrageweg. Aber nicht alle Ministerien sind so wählerisch. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie antwortete sogar auf eine Informationsfreiheitsanfrage via Tweet.

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