Informationsfreiheit: Beauftragte fordern Veraktung von Chatnachrichten

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten fordern: "SMS in die Akte" . Die Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit haben i n einer gemeinsamen Presserklärung vom 30. Juni 2022(öffnet im neuen Fenster) festgestellt, dass offizielle Kommunikation von Regierungsmitgliedern immer mehr in SMS- und Chatnachrichten stattfindet. Somit solle diese Kommunikation auch veraktet werden und über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) anfragbar sein. Netzpolitik.org berichtete darüber zuerst(öffnet im neuen Fenster) .
So sagen die Beauftragten in ihrer Presserklärung: "Behördliche Kommunikation erfolgt nicht mehr nur in Papierform oder per E-Mail. Viele Behörden nutzen vermehrt Kommunikationsformen wie Kurznachrichtendienste, Messenger-Dienste, soziale Medien, aber auch SMS. Auch diese Behördenkommunikation kann eine amtliche Information sein."
Nach erfolgloser Verfassungs- und Verwaltungsklage
Die Datenschützer beziehen sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das zuletzt vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde . Grundsätzlich gilt, dass alle wesentlichen Vorgänge, die ersichtlich für eine Entscheidung von Bedeutung sein können, zu den Akten zu nehmen sind. In der Verwaltungsklage versuchte die Transparenzplattform FragdenStaat, an die Twitter-Direktnachrichten des Bundesinnenministerium via IFG-Anfrage zu gelangen. Gegen dieses Scheitern der Herausgabe stellen sich nun die Informationsfreiheitsbeauftragten.
Die Konferenz stellt in der Presseerklärung klar: "Grundsätzlich gilt, dass alle wesentlichen Vorgänge, die ersichtlich für eine Entscheidung von Bedeutung sein können, zu den Akten zu nehmen sind." Und: "Der Staat muss bei der Nutzung von Kommunikationsmedien stets seine Dokumentations- und Informationspflichten erfüllen." Mittels IFG-Anfragen kann jeder Mensch unabhängig seines Status von Regierungen Dokumente und Auskünfte verlangen. Das IFG schreibt dabei gewisse Fristen und Ausschlusskriterien vor.