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Infopost an Haushalte: Verbraucherzentrale warnt vor Smart-Meter-Angeboten

Infopostsendungen eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers erwecken einen falschen Eindruck zu gesetzlichen Smart-Meter-Vorgaben.
/ Mike Faust
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Intelligente Stromzähler sind bislang nur für bestimmte Verbraucher vorgeschrieben. (Bild: EMH metering)
Intelligente Stromzähler sind bislang nur für bestimmte Verbraucher vorgeschrieben. Bild: EMH metering

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor irreführenden Briefen, in denen den Empfängern eindringlich die Installation eines neuen Stromzählers nahegelegt wird. In den Infopostsendungen entsteht der Warnung zufolge(öffnet im neuen Fenster) der Eindruck, dass eine gesetzliche Pflicht zum Einbau intelligenter Stromzähler (Smart Meter) bestehe.

Die Sendungen werden demnach von einem wettbewerblich tätigen Messstellenbetreiber an private Haushalte verschickt. Darin werde zudem behauptet, dass es eine Förderung für den Einbau neuer Stromzähler gebe, was falsch sei.

Die Verbraucherzentrale klärt derweil auf, dass bis zum Jahr 2032 alle Haushalte einen digitalen Stromzähler erhielten, der von dem jeweiligen grundzuständigen Messstellenbetreiber, in der Regel dem lokalen Stromnetzbetreiber, eingebaut werde.

Verpflichtung zum Smart-Meter-Einbau besteht nur in bestimmten Fällen

Eine Verpflichtung zum Einbau intelligenter Stromzähler, die unter anderem mit einem Kommunikationsmodul ausgestattet sind, besteht nur für Haushalte mit einem hohen Energieverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr, für Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von mehr als sieben Kilowatt und für Verbraucher mit sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, wie einer Wärmepumpe oder einer Wallbox zum Laden von Elektroautos.

Die grundzuständigen Messstellenbetreiber können auch in Haushalten, bei denen keine Pflicht besteht, einen intelligenten Stromzähler einbauen. Sie sind dabei aber gesetzlich an Preisobergrenzen gebunden. Diese können zum Beispiel 50 Euro pro Jahr für den Betrieb der Messstelle betragen. Für den Einbau des Zählers entstehen keine Kosten. Nur wenn der Verbraucher selbst den Einbau eines Smart Meters beantragt, können laut Verbraucherzentrale Kosten für den Einbau in Höhe von circa 100 Euro anfallen.

Die Preise wettbewerblicher Messstellenbetreiber sind hingegen nicht reguliert. Solche Betreiber können eine Alternative sein, wenn der grundzuständige Messstellenbetreiber noch keine intelligenten Zähler verbaut hat. Oftmals sind sie auch Teil von Komplettangeboten, in denen es um das Optimieren und Steuern des eigenen Stromverbrauchs geht.

Während in der EU durchschnittlich bereits rund 60 Prozent der Messstellen mit intelligenten Systemen ausgestattet sind, geht der Smart-Meter-Ausbau in Deutschland nur schleppend voran.


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