Infektionsschutzgesetz: Das müssen Arbeitnehmer zur neuen Homeoffice-Pflicht wissen

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat im Infektionsschutzgesetz(öffnet im neuen Fenster) eine Verschärfung der Homeoffice-Pflicht verankern lassen(öffnet im neuen Fenster) , die über das hinausgeht, was bisher in der Arbeitsschutzverordnung festgelegt war. Arbeitnehmer können künftig nicht mehr frei entscheiden, ob sie im Büro arbeiten.
Bislang mussten Arbeitergeber den Beschäftigten Homeoffice ermöglichen, wenn dies aus betrieblichen Gründen umsetzbar war. Arbeitnehmer mussten dies aber nicht annehmen. Nun wird der Druck auf Beschäftigte erhöht, die angebotenen Möglichkeiten zu nutzen.
Das Bundesarbeitsministerium schreibt dazu(öffnet im neuen Fenster) : "Neu ist dabei, dass es eine zusätzliche Verpflichtung für Arbeitnehmer geben wird, das Angebot von Homeoffice anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Gründe können beispielsweise die Störung durch Dritte im Homeoffice sein oder ein fehlender adäquater Arbeitsplatz."
Im Infektionsschutzgesetz wird die bisher nur per Verordnung geregelte Pflicht für Arbeitgeber eingefügt, mobiles Arbeiten - wenn möglich - anzubieten.
Wer nicht kann, muss nicht
Damit wird auch der Druck auf die Arbeitgeber erhöht, die Gründe für eine Weigerung von Mitarbeitern, ins Homeoffice zu gehen, genauer zu erfragen. Wie genau das geschehen soll, ist bislang nicht klar. Im Falle einer Corona-Infektion im Betrieb könnten sich durch Missachtung des Infektionsschutzgesetzes Haftungsrisiken für den Arbeitgeber ergeben, schreibt der Rechtsanwalt Thomas Köllmann(öffnet im neuen Fenster) .
Das Infektionsschutzgesetz passierte bereits den Bundestag, am heutigen Donnerstag befasst sich der Bundesrat damit.



