Infektionsschutzgesetz: Das müssen Arbeitnehmer zur neuen Homeoffice-Pflicht wissen
Das neue Infektionsschutzgesetz enthält eine Pflicht für Arbeitnehmer, im Homeoffice zu arbeiten. Es gibt aber Schlupflöcher.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat im Infektionsschutzgesetz eine Verschärfung der Homeoffice-Pflicht verankern lassen, die über das hinausgeht, was bisher in der Arbeitsschutzverordnung festgelegt war. Arbeitnehmer können künftig nicht mehr frei entscheiden, ob sie im Büro arbeiten.
Bislang mussten Arbeitergeber den Beschäftigten Homeoffice ermöglichen, wenn dies aus betrieblichen Gründen umsetzbar war. Arbeitnehmer mussten dies aber nicht annehmen. Nun wird der Druck auf Beschäftigte erhöht, die angebotenen Möglichkeiten zu nutzen.
Das Bundesarbeitsministerium schreibt dazu: "Neu ist dabei, dass es eine zusätzliche Verpflichtung für Arbeitnehmer geben wird, das Angebot von Homeoffice anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Gründe können beispielsweise die Störung durch Dritte im Homeoffice sein oder ein fehlender adäquater Arbeitsplatz."
Im Infektionsschutzgesetz wird die bisher nur per Verordnung geregelte Pflicht für Arbeitgeber eingefügt, mobiles Arbeiten - wenn möglich - anzubieten.
Wer nicht kann, muss nicht
Damit wird auch der Druck auf die Arbeitgeber erhöht, die Gründe für eine Weigerung von Mitarbeitern, ins Homeoffice zu gehen, genauer zu erfragen. Wie genau das geschehen soll, ist bislang nicht klar. Im Falle einer Corona-Infektion im Betrieb könnten sich durch Missachtung des Infektionsschutzgesetzes Haftungsrisiken für den Arbeitgeber ergeben, schreibt der Rechtsanwalt Thomas Köllmann.
Das Infektionsschutzgesetz passierte bereits den Bundestag, am heutigen Donnerstag befasst sich der Bundesrat damit.
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Aus deiner Quelle: Hunderte? Und dann noch nicht mal in der Pflege alleine, sondern über...
Warum sollte man bei dem Arbeitgeber andere Maßstäbe ansetzen als bei den Bürgern? Du...
Ja, ja und kommt drauf an.
Warum sollten sie? Die müssen sich natürlich an lokale Gesetze halten.