Ineffiziente Leuchtmittel: Erweitertes Lampenverbot tritt in Kraft
Quecksilberdampflampen und ineffiziente Kompaktleuchtstofflampen, die gerne Energiesparlampen genannt werden, dürfen nicht mehr in den Handel gebracht werden. Als Alternative kommen LED-Lampen in Betracht. Doch einzelne Hersteller ziehen sich aus dem Markt zurück, der nicht alle Probleme lösen kann.

Seit dem 1. April 2015 ist ein erweitertes Verbot für ineffiziente Leuchtmittel in Kraft. Quecksilberdampflampen sind damit passé. Unter das Verbot fallen aber auch einige sogenannte Energiesparlampen in Form der weit verbreiteten Kompaktleuchtstofflampen. Diese dürfen laut Bundesregierung ab sofort "nicht mehr in den Markt gelangen".
Als Grenze werden 80 Lumen pro Watt genannt. Das ist ein recht hoher Wert. Auch viele LED-Lampen neuerer Bauart schaffen diesen Wert als Retrofit-Lösung für Schraubsockel (E14, E27) nicht. Insbesondere Smart-LED-Beleuchtung ist davon weit entfernt. LED-Röhren hingegen erreichen häufig Werte jenseits der 100 Lumen pro Watt. Bei der elektrischen Leistungsaufnahme sind aber auch quecksilberhaltige Leuchtstoffröhren sehr effizient, so dass sich ein Austausch selten lohnt. Normale Leuchtstoffröhren sind von dem Verbot aber ohnehin nicht betroffen.
Neben hoher elektrischer Leistungsaufnahme soll auch der Quecksilbergehalt in Leuchtmitteln reduziert werden. Zudem geht es in der zugrundeliegenden EU-Verordnung darum, veraltete Technik abzuschaffen. Ein Problem lässt sich damit aber nicht lösen: Die Verwendung Seltener Erden, die in (Kompakt-)Leuchtstofflampen zum Einsatz kommen. Nachfolgetechniken benötigen diese ebenfalls.
LED und OLED als Alternative
Als Alternativen bietet sich LED- oder OLED-basierte Lichttechnik an. OLED-Licht erreicht mittlerweile 100 Lumen pro Watt, befindet sich jedoch noch nicht in einem großflächig vermarktungsreifen Stadium. Einzelne Lösungen für Systemwechsel sind teuer, Retrofit-Lösungen sehr selten.
LED-Technik ist hingegen inzwischen weit verbreitet. LGs 100- und 150-Watt-Ersatzleuchtmittel für den Sockel E27 sind beispielsweise schon länger im Handel und erreichen 1.521 beziehungsweise 2.542 Lumen bei einer Leistungsaufnahme von 20 beziehungsweise 33 Watt.
Der Einsatz von LED-Lampen ist nicht ohne Probleme
LGs Hoch-Lumen-Leuchtmittel haben aber ein sehr gewöhnungsbedürftiges Design. Eine offene, nach unten strahlende Deckenleuchte sieht aus wie eine Laser-Abwehrbatterie aus einem Science-Fiction-Film. Besser ist die Situation bei E14-Kerzen. Wer eine schöne Leuchte früher mit klaren Glühbirnen betrieben hat, kann auf die hässlichen Kompaktleuchtstoffkerzen verzichten. LED-Technik erlaubt dank intelligenter Lichtverteilung eine Simulation von Glühdrähten. Der Kronleuchter sieht mit LED-Lampen ähnlich gut aus wie zu den Hochzeiten der Glühbirne. Kompaktleuchtstofflampen haben das im Lauf ihrer Entwicklung nicht erreichen können.
Jedoch kann die LED-Technik bisher nicht alle Sockel ersetzen. G4-Sockel-Lampen gibt es zwar auf LED-Basis, doch das Grundproblem der Kühlung für lange Lebenszeiten lässt sich mit LEDs schwer lösen. Eine Halogenlampe stört sich hingegen nicht an der Hitze. Hier geht die Miniaturisierung voran. Philips hat etwa kürzlich eine besonders kleine Core Pro LEDCapsule vorgestellt. Bei einer Leistungsaufnahme von 2,5 Watt soll sie in der Lage sein, 20- bis 25-Watt-Halogen-Lampen zu ersetzen. Unserer Einschätzung nach passt aber auch dieses Modell nicht in alle Leuchten. Fassungen mit Reflektor sind meistens sehr eng.
Dennoch lohnt sich gerade der Austausch von Halogenleuchtmitteln. Bei Niedervolt-Systemen gibt es aber häufig das Problem der Mindestgrundlast. In solchen Fällen sollte zumindest eine Halogenlampe in der Leuchte verbleiben, damit sie sich noch anschalten lässt. Problematisch können unserer Erfahrung aber Dimmer sein. Außerdem simulieren LED-Leuchtmittel in der Regel nicht das Farbspiel, das die Reflektoren der Halogenlampen erzeugen. Die LED-Technik braucht den Platz dringend für die Kühlung.
Leuchtstoffröhren sind gut austauschbar, wenn es um den G13-Sockel geht und keine Tandem-Leuchten im Einsatz sind. Hier gilt es aber, auf das Vorschaltgerät zu achten. Die falsche LED-Röhre an einem Vorschaltgerät kann das teure Leuchtmittel zerstören. Außerdem fehlt LED-Röhren das 360-Grad-Licht, das viele Leuchten für die Verteilung von Licht verwenden.
Weitere Informationen zur nächsten Generation der Lichttechnik finden sich in unserem ausführlichen Artikel Was uns erleuchten wird. Dort gibt es auch Bilder zum Lichteindruck von LED-Kerzen und zukünftigen Sockeln für LED-Lampen. Eine Sammlung von Artikeln zum Thema findet sich in unserem LED-Lampen-Special.
Nachtrag vom 2. April 2015, 19:20 Uhr
Die Bundesregierung hat leider stillschweigend ihre Informationen vom 26. März 2015 offenbar am heutigen 2. April 2015 geändert. Ein Grund für die Änderung wird nicht genannt. Das Verbot der Quecksilberdampflampen ist nun auf den 13. April 2015 geändert worden. Das deckt sich mit älteren Informationen, die etwa Lampenhersteller Osram verbreitete. Der Passus bezüglich der Kompaktleuchtstofflampen ist gänzlich verschwunden. Wir warten derzeit auf eine Antwort der Bundesregierung und bitten um Geduld.
Nachtrag vom 11. April 2015, 9:56 Uhr
Das Bundespresseamt hat sich nun zur Änderung des Datums auf den 13. April 2015 geäußert und dieses bestätigt. Die Nennung des 1. April 2015 auf der Webseite war ein Fehler. Zu der Anfrage bezüglich der 80lm/W-Grenze hat sich das Bundespresseamt bisher nicht geäußert.
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Hmm, meine Strategie ist: Leuchtstofflampen, die kaputt gehen, werden durch LEDs...
1521 Lumen / 20 Watt = 76 Lumen / Watt Die reißen damit doch die Latte von 80 lm/W...
Garantiebestimmungen kann der Hersteller sich ziemlich frei aussuchen.
Mülltonne auf, Glühbirnen raus. Haben jetzt einen kleinen Vorrat von den neuen...