Indymedia: Verfahren nach Paragraf 129 gegen Linksunten eingestellt
Die Staatsanwaltschaft hat wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigungen ermittelt. Datenträger konnten jedoch wohl nicht entschlüsselt werden.

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat ein Strafverfahren nach Paragraf 129 in Bezug zu Linksunten.indymedia eingestellt, wie die Autonome Antifa Freiburg auf ihrer Website bekanntgab. Demnach haben die Behörden wegen der angeblichen Bildung einer kriminellen Vereinigungen um die verbotene Plattform ermittelt. Der Verfassungsschutz hat Linksunten der linksextremen Szene zugeordnet. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe bestätigte telefonisch die Einstellung des Verfahrens.
Das Verfahren wurde laut Autonomer Antifa Freiburg bereits am 12. Juli eingestellt. So sei es auch zu keiner Anklage gekommen. Die anonyme Gruppe äußerte dazu, die Staatsanwaltschaft könne "keine Beweise finden und hatte damit keinen genügenden Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage. Bis heute konnte offenbar keiner der bei den Linksunten-Razzien im August 2017 beschlagnahmten Datenträger entschlüsselt werden."
Kryptografie verhinderte wohl Anklagen
Im Zuge des damaligen Verbotsverfahrens hat die Polizei Räume des autonomen Zentrums KTS in Freiburg durchsucht und Datenträger beschlagnahmt. Im Jahr 2020 entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg laut der Tageszeitung taz, dass diese Durchsuchung rechtswidrig war. Das Verfahren nach Paragraf 129 wurde laut Autonomer Antifa Freiburg kurzzeitig eingestellt, später aber wieder aufgenommen. Schon im Jahr 2019 betonte die Gruppe, dass die verhinderte Entschlüsselung wohl entscheidend war. Nun wurde das Verfahren endgültig eingestellt.
David Werdermann ist Rechtsanwalt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die das Verbotsverfahren kritisch begleitete. Er sagte Golem.de: "Dass das Verfahren jetzt eingestellt wurde, zeigt einmal mehr, dass der Paragraf 129, der Verhalten weit im Vorfeld einer konkreten Rechtsgutsverletzung unter Strafe stellt, vor allem dazu genutzt wird, Personen zu überwachen und Strukturen auszuleuchten." Werdermann betonte zudem, dass die Betreiber nicht gegen das Verbot vorgehen konnten, weil sie sich dafür auch im Rahmen der Strafverfahren hätten zu erkennen geben müssen.
Der Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs wird gerade von der linken Szene auch als Schnüffelparagraf bezeichnet. So kann die Polizei bei Verfahren nach Paragraf 129 umfassende Überwachungsmöglichkeiten einsetzen: Telekommunikationsüberwachung, Onlinedurchsuchungen sowie die Erhebung von Verkehrsdaten.
Linksunten seit fünf Jahren verboten
Die Webseite linksunten.indymedia.org wurde im Sommer 2017 offline genommen. Grundlage dafür war eine Verbotsverfügung des damaligen Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU). Die mutmaßlichen Betreiber wurden demnach von den Behörden förmlich als Verein eingestuft, um mithilfe des Vereinsgesetzes gegen die Seite vorgehen zu können.
Als Begründung für das Verbot gaben die Behörden damals an, dass die Plattform zur Verbreitung von Beiträgen mit strafbaren und verfassungsfeindlichen Inhalten genutzt worden sei. So sei etwa öffentlich zur Begehung von Gewaltstraftaten aufgerufen worden. Wenige Tage vor der Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht wurde ein Archiv der Webseite online gestellt.
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die info wollte ich, dass der poster des kommentars eigl selbst herausfindet :P
Was hier das Problem ist sollte jedem klar sein. Es wurde Recht gebeugt und ein Verein...
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