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Industrial Acclerator Act: Wie die EU-Kommission europäische Produktion stärken will

Mit einem neuen Gesetz soll die industrielle Produktion in der EU gezielt gefördert werden. Das betrifft auch Elektroautos und Batteriezellen .
/ Friedhelm Greis , dpa
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Die EU will europäische Batterieproduktion, wie im slowakischen Voderady, durch ein neues Gesetz stärken. (Bild: Lisa Leutner/Reuters)
Die EU will europäische Batterieproduktion, wie im slowakischen Voderady, durch ein neues Gesetz stärken. Bild: Lisa Leutner/Reuters
Inhalt
  1. Industrial Acclerator Act: Wie die EU-Kommission europäische Produktion stärken will
  2. Keine Ausnahme für die US-Industrie

Die EU-Kommission will mit neuen Vorgaben für öffentliche Investitionen die europäische Industrieproduktion und den Arbeitsmarkt stärken. Die Vergabe öffentlicher Aufträge und Förderungen solle mit dem sogenannten Industriebeschleunigungsgesetz (Industrial Accelerator Act, IAA) an bestimmte europäische Produktionsanteile und klimafreundliche Produktionsweisen gekoppelt werden. Das hat die Brüsseler Behörde am 4. März 2026 mitgeteilt(öffnet im neuen Fenster) .

Die Vorgaben sollen demnach für "ausgewählte strategische Sektoren" gelten, insbesondere in den energieintensiven Bereichen Stahl, Zement, Aluminium, Pkw und klimaneutrale Verfahren (Netto-Null-Techniken). "Dies wird die europäischen Produktionskapazitäten stärken und die Nachfrage nach in Europa hergestellten sauberen Technologien und Produkten ankurbeln" , hieß es zur Begründung. Die Kommission rechnet mit 85.000 neuen Arbeitsplätzen in Batterieprojekten und mit 58.000 neuen Jobs in der Solarindustrie.

Entsprechende Pläne hatte die Kommission bereits vor zwei Jahren erläutert (g+). Nach Einschätzung der Binnenmarkt-Direktion spielt die öffentliche Hand eine wichtige Rolle bei Investitionen. Diese gebe jährlich in der EU zwei Billionen Euro aus und könne zu einer Art Leitmarkt werden.

Hohe Auflagen für E-Autos

Detaillierte Vorgaben zur Förderung von Elektroautos finden sich in einem Anhang(öffnet im neuen Fenster) (PDF) zu der geplanten Verordnung(öffnet im neuen Fenster) (PDF).

Demnach muss die Endmontage der Fahrzeuge in der EU erfolgen. Der Anteil der Wertschöpfung in der EU muss ohne den Batterieanteil bei 70 Prozent liegen. Drei Hauptbestandteile der Antriebsbatterie, darunter die Batteriezellen, müssen aus der EU stammen.

Verschärfung nach drei Jahren

Nach drei Jahren werden die Vorgaben verschärft. Dann müssen fünf Hauptbestandteile der Antriebsbatterie aus der EU stammen, darunter die Batteriezellen, das aktive Kathodenmaterial und das Batteriemanagementsystem. Zudem müssen dann der gesamte Antriebsstrang sowie die Elektronik zu 50 Prozent in Europa produziert worden sein.

Allerdings gibt es Ausnahmen für bestimmte Länder. Mit denen gibt es relevante Vereinbarungen, etwa über Freihandelsabkommen zu bestimmten Produkten oder bestimmten Finanzierungen wie öffentlichen Beschaffungen.


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