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In eigener Sache: Golem.de und das Leistungsschutzrecht

Seitdem der Bundestag dem Leistungsschutzrecht zugestimmt hat, sind viele verunsichert: Sind Snippets noch erlaubt? Unsere Antwort darauf ist klar: von Golem.de ja!
/ Jens Ihlenfeld
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Wir freuen uns über Verlinkungen! (Bild: Golem.de)
Wir freuen uns über Verlinkungen! Bild: Golem.de

Wie andere(öffnet im neuen Fenster) haben wir uns aus der politischen Diskussion um das Leistungsschutzrecht herausgehalten, um objektiv und unabhängig berichten zu können. Nun wurde es im Bundestag beschlossen , und es ist davon auszugehen, dass es auch in Kraft treten wird.

Einige Anbieter von Aggregatoren haben uns bereits gefragt, ob sie auch weiterhin auf unsere Inhalte mit Snippets verlinken dürfen. Die Antwort ist ganz einfach: natürlich! Wir freuen uns über jede Verlinkung, auch mit Snippet, und jedes Zitat. Nicht erlaubt ist es – unabhängig vom Leistungsschutzrecht – allerdings, komplette Artikel ohne Rücksprache zu übernehmen.

Es ist für uns wichtig, verlinkt zu werden, und es ist aus unserer Sicht ein integraler Bestandteil des Internets. Wir haben nichts dagegen, wenn Überschrift und der erste Absatz eines Artikels verwendet werden, um automatisiert auf Golem.de zu verlinken. Entsprechend bieten wir unsere RSS-Feeds zur Integration in andere Webseiten nicht nur mit Headline und Link an, sondern integrieren auch eine kurze Zusammenfassung.


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