Argumente der Strafbarkeitsgegner
- Das Film- oder Fotomaterial fügt nach seiner Herstellung keinem Kind mehr Leiden zu.
Das ist nur vordergründig richtig. Tatsächlich verletzt schon die Existenz, aber gerade auch die Verbreitung der Bilder immer und immer wieder die Persönlichkeitsrechte der missbrauchten Kinder.
Dies geschieht auf denkbar schwerste Art und Weise. Auch Kleinstkinder können sich später auf solchem Material wiedererkennen, wobei das durch die beteiligten Personen, aber auch durch die Umgebung (zum Beispiel das eigene Kinderzimmer, von dem es ja auch andere Aufnahmen gibt) oft auch nach langer Zeit wirklich möglich ist. Bei missbrauchten Kindern im Alter von acht, zehn oder gar 13 Jahren, die ja schon eigenständige Persönlichkeiten sind, gilt dies noch viel mehr.
Das sind keine theoretischen Erwägungen. Ich war erst vor kurzem in eine Strafsache involviert, in der ein Deutscher seine drei Töchter im Alter von neun bis zwölf Jahren schwer missbraucht und dies dokumentiert hat. Durch die Festnahme des eigenen Vaters blieb es den mittlerweile jeweils fünf Jahre älteren Betroffenen nicht erspart, über den eigentlichen Missbrauch hinaus auch noch zu erfahren, dass die Videos mit ihren nicht anonymisierten Gesichtern seit Jahren in einschlägigen Tauschbörsen kursieren. Dies führte bei den Mädchen zu einer erneuten Traumatisierung.
Gerade in Zeiten, in denen Ermittlungsbehörden rigoros gegen die Verbreitung von Kinderpornografie vorgehen und entsprechend viele Täter festnehmen, sind das auch keine Einzelfälle. Vielmehr kommt es immer wieder vor, dass Missbrauchsopfer später auf schmerzliche Art und Weise mit der Dokumentation des eigenen Missbrauchs konfrontiert werden.
- Die Freigabe von Kinderpornografie könnte den tatsächlichen Missbrauch eindämmen.
Es gibt in der Tat einige Studien aus anderen Ländern, die besagen, dass eine Zugänglichkeit kinderpornografischen Materials das reale Missbrauchsrisiko senken kann. Ähnliche Argumente gibt es ja auch für den Bereich legaler Pornografie. Deren weitgehende Verfügbarkeit wird heute von einigen Wissenschaftlern als eine Mitursache dafür gesehen, dass Sexualstraftaten statistisch bundesweit eher rückläufig sind.
Unabhängig von der Belastbarkeit solcher Studien wird dagegen eingewandt, dass frei verfügbare Kinderpornografie einladend oder gar anstiftend wirken kann, gerade auch für nicht pädophil veranlagte Menschen. (Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass nur Pädophile Kinder missbrauchen. Ein beachtlicher Teil des Missbrauchs findet durch nicht pädophil Veranlagte statt, und zwar oft aus Mangel an "normalen" sexuellen Kontakten.)
Selbst wenn man einen missbrauchsdämpfenden Effekt von Kinderpornografie bejahen wollte, wäre die freie Verfügbarkeit derartigen Materials als Mittel zur Triebabfuhr, der Stammtisch würde von Wichsvorlagen sprechen, gesellschaftlich aus meiner Sicht jedenfalls nicht zu vermitteln.
Diskussionsfähig scheint allenfalls die kontrollierte Überlassung solchen Materials zu sein, falls es aus ärztlicher Sicht im Rahmen einer Therapie sinnvoll ist.
- Mit Kinderpornografie wird kein Geld verdient.
Nach meiner Erfahrung aus zahlreichen Fällen gibt es tatsächlich keinen Markt, der die Herstellung solchen Materials lukrativ macht. Selbst die wenigen Bezahlseiten im Netz verkaufen lediglich den dokumentierten Kindesmissbrauch, welcher in einschlägigen Foren, Tauschbörsen und über Messenger-Dienste seit jeher kostenlos erhältlich ist.
Tatsächlich gibt es nach meiner Kenntnis kein Material, das auf eine kommerzielle Produktion hindeutet. Vielmehr handelt es sich bei den Aufnahmen neueren Datums sowohl von der Technik als auch vom "Setting" her um private Missbrauchssituationen. So weit es sich um kommerzielles Material handelt, stammt dies aus einer Zeit, in dem die Produktion in den jeweiligen Ländern noch straflos oder jedenfalls nicht eindeutig strafbar war.
Ich war vor kurzem in einem Großverfahren tätig, in dem gegen Verantwortliche für eines der größten Kinderporno-Foren verhandelt wurde, das es nach Auffassung der Ermittlungsbehörden jemals in Europa gab. Es bestand Einigkeit darüber, dass auf diesem Forum so gut wie alles gepostet war, was in den letzten zwei bis drei Jahrzehnten an Kinderpornografie in Europa im Netz veröffentlicht wurde. Bei keinem einzigen der vielen tausend Videos und Fotoserien gab es Anhaltspunkte dafür, dass diese mit gewerblichem Hintergrund produziert wurden.
Allerdings stellt sich die Frage, ob dokumentierter Kindesmissbrauch bloß deswegen straffrei bleiben sollte, weil damit kein Geld verdient wird. Der Gesetzgeber hat hier, wie ich meine, den korrekten Weg eingeschlagen. Er belegt die kommerzielle Herstellung und Verbreitung kinderpornografischer Schriften mit deutlichen Strafschärfungen.
Nun präsentiert Rick Falkvinge einige weitere Bedenken, die wenigstens in der Zukunft dazu führen sollen, den Besitz kinderpornografischen Materials straffrei zu belassen.
Schauen wir, ob Ricks Argumente stichhaltig sind.
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IMHO: Warum Kinderpornografie nicht straffrei sein darf | Falkvinges Argumente auf Stichhaltigkeit überprüft |
In Japan ist auch teilweise Sex mit 13 jährigen erlaubt und Bilder nackter Kinder sind...
Das hat man von homosexuell sein auch mal behauptet. Jemanden zu (Zwangs-)Therapieren...
Sie können sowohl "du" als auch "sie" nach Belieben verwenden. Wenn man nicht sagt was...
Wobei es, laut Wikipedia, zwischen 14 und 18 Jahren Jugendpornografie ist: http://de...