IMHO: Die Vorratsdatenspeicherung ist veraltet
Die Vorratsdatenspeicherung erregt seit Jahren die Gemüter. Dabei hat der digitale Fortschritt die Debatte längst überholt. Polizeibehörden haben mit Data Mining und Predictive Policing effektivere Werkzeuge zur Verbrechensbekämpfung gefunden.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) hat die Diskussion keinesfalls abgekühlt oder gar beendet. Während die einen ein baldiges Update nach den neu gezogenen Grenzen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) herbeisehnen, sehen die anderen mit dem europäischen Urteil die konzertierte Datensammlung endgültig am Ende, so beispielsweise Bundesjustizminister Heiko Maas. In der Sache gibt es seit Jahren keine Fortschritte. Das ist bedauerlich, denn wenn sich beide Seiten nicht aufeinander zubewegen, wird eine pragmatische Lösung ohne Emotion und Ideologie sehr viel schwieriger, obwohl sie in diesem Falle besonders vielversprechend sein dürfte.
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- Datenquellen gibt es überall
- Deutsche Behörden interessieren sich für Predictive Policing
Dass die Polizei plausible, datenschutzgerechte und einfach zu handhabende Möglichkeiten braucht, digitale Daten nutzen zu können, die bei der Verhinderung oder Aufklärung von Straftaten helfen könnten, dürfte im Kern unbestritten sein. Es geht also nicht darum, ob solche Datenanalysen durchführbar sein sollten, sondern wie. Das führt wiederum zu der Frage, ob die VDS in ihrer bisher bekannten und stark umstrittenen Form im Sinne dieser Zielstellung überhaupt ein taugliches Instrument sein kann.
Welche Datenbestände sind vorhanden?
Aufgrund der weiter zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft kann die Antwort aus internetsoziologischer Sicht nur lauten: nein. Das hat nun auch die deutsche Polizei erkannt: Der Behördenspiegel berichtete vor kurzem über Dieter Schürmann, Landeskriminaldirektor im Ministerium für Inneres NRW, welcher im Rahmen der Polizeitage 2014 die Frage stellte, welche digitalen Datenbestände heute schon vorhanden und rechtlich entsprechend nutzbar seien. Damit brachte er sich in der Diskussion ganz weit nach vorne - und löste sich gleichzeitig von der VDS.
Es liegen wahrscheinlich längst mehr als genug Daten in digitaler - und damit auswertbarer - Form vor, die polizeilich genutzt werden können, und das rechtlich wie sozial verträglich. Der Grund ist eben die Digitalisierung unserer Gesellschaft, die Randbereiche unseres Lebens ebenso betrifft wie unser Innerstes, unsere Identität. Zahlreiche Paradigmenwechsel zugunsten der Digitalisierung fanden und finden noch statt: Während man noch vor gut 15 Jahren Erreichbarkeit erst herstellen musste, indem man zu Hause und am Festnetztelefon war, ist man heute eigentlich immer erreichbar.
Nichterreichbarkeit ist somit nicht mehr die Norm, sondern die Ausnahme geworden. Technische Erreichbarkeit wird heute nahezu ausschließlich digital hergestellt. Und das ist ein eher triviales Beispiel im Vergleich zu dem, was derzeit entwickelt und in naher Zukunft unser Leben prägen wird. In der digitalen Forschung werden längst viel weiter reichende Möglichkeiten diskutiert, wie drei Beispiele zeigen sollen.
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Bei der Formulierung "Wer sein Smartphone zum Tatort mitnimmt, darf sich nicht...
Dann erklär mal wie man an einen Emailaccount kommt, dessen Existenz und Nutzung...
Sagt mal habt ihr alle was verpennt oder ich? Ich dachte die Bestandsdatenauskunft wäre...
Wenn Predictive Policing grundrechtskonform umgesetzt werden soll, heißt das ja, sich...