Illegales Streaming: Vodafone erwartet bald Entscheidung zu Sperrung von Kinox.to
Im Frühsommer ist die mündliche Verhandlung des Widerspruchs angesetzt, den Vodafone gegen die Sperrung von Kinox.to eingelegt hat. Vodafone könne nach geltendem Recht nicht verpflichtet werden, Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Sperren einzudämmen.

In dem von Constantin Film begonnenen Verfahren zur Sperrung von Kinox.to erwartet Vodafone bald eine Entscheidung. Das sagte Unternehmenssprecherin Heike Koring Golem.de auf Anfrage. "Vodafone erwartet, dass hierzu die mündliche Verhandlung im Frühsommer stattfindet." Das Unternehmen hatte Berufung eingelegt.
Das Landgericht München hatte am 1. Februar 2018 eine einstweilige Verfügung erlassen, nach der Vodafone für seine Internetkunden der Vodafone Kabel Deutschland die Angebote des Portals Kinox sperren muss. Wer die Kinox.to-Plattform aufrufen will, wird auf eine Sperrseite von Vodafone weitergeleitet, berichten Betroffene bei Twitter.
"Als Accessprovider vermittelt Vodafone lediglich neutral den Zugang zum Internet. Wir sind der Auffassung, dass nach geltendem Recht Vodafone nicht verpflichtet werden kann, Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Sperren einzudämmen", betonte Koring zuvor.
Kinox.to: Betreiber sichert sich Ersatzdomains
Solche Sperrmaßnahmen griffen nicht nur erheblich in den Geschäftsbetrieb und in die Netzinfrastruktur von Vodafone ein, sondern auch in die Rechte seiner Kunden. Sie könnten deshalb nur auf einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage erfolgen. Vodafone sei der Auffassung, dass eine solche Grundlage im deutschen Recht nicht vorhanden sei. Die Frage bedürfe der grundsätzlichen gerichtlichen Klärung. Deshalb habe Vodafone sich entschlossen, gegen das Urteil des Landgerichts München Berufung einzulegen.
Kinox.to: Sperre leicht zu umgehen
Zudem lasse sich die von Constantin vorläufig gerichtlich erzwungene Sperre von versierten Nutzern technisch leicht umgehen. "Darüber hinaus besteht bei Internetsperren die generelle Gefahr, dass auch nicht rechtsverletzende Inhalte gesperrt werden. Daher erweisen sie sich unseres Erachtens nicht als effektives Mittel, den Zugriff auf illegale Angebote zu erschweren", sagte Koring.
Die Sperrung erfolgt offenbar über DNS-Blocking und nicht über ausgefeiltere Techniken wie Deep Packet Inspection (DPI) oder anderweitige Trafficanalyse, wie sie etwa in China eingesetzt werden. Eine DNS-Blockade lässt sich demnach umgehen, wenn ein alternativer DNS-Dienst genutzt wird, etwa der von Google (8.8.8.8) oder Quad9 (9.9.9.9). Das alternative DNS kann in den Betriebssystemeinstellungen eingetragen werden. Die Verwendung des Dienstes ist dann wieder möglich, aber die Inhalte sind immer noch illegale Kopien.
Die Betreiber des illegalen Filmportals erklären, sich knapp 280 Ersatzdomains gesichert zu haben. Ansonsten könne auch ein VPN oder der Tor-Browser benutzt werden.
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[...] Ja, das kann jedes Programm. Schutzsoftware beispielsweise sollte dies sogar tun...
Welche Malware soll das sein? Noscript und uBlock Origin und alles ist gut. Ok, dauert...
Webseiten wegen einer Verlinkung zu sperren ist halt total lächerlich. Wenn ich jetzt die...
Schon klar. Ich habe allerdings gar nichts umkonfiguriert. Ich benutze lediglich nicht...