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Illegale Inhalte: EU-Kommission fordert Uploadfilter für alle Plattformen

Die EU-Kommission schlägt widersprüchliche Maßnahmen der Provider gegen illegale Inhalte im Netz vor. Die Pläne gehen teilweise deutlich weiter als das deutsche NetzDG. Der IT-Verband Bitkom ist empört.
/ Friedhelm Greis
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EU-Justizkommissarin Vera Jourova (Bild: Francois Lenoir/Reuters)
EU-Justizkommissarin Vera Jourova Bild: Francois Lenoir/Reuters

Die EU-Kommission fordert die europäischen Provider und Online-Plattformen zum "proaktiven" Kampf gegen illegale Inhalte wie Terrorpropaganda und Urheberrechtsverletzungen auf. Internetfirmen sollen eine automatische Erkennung wie Uploadfilter einführen, "um terroristische Inhalte wirksam und schnell entfernen oder deaktivieren zu können und zu verhindern, dass sie erneut auftauchen, nachdem sie einmal entfernt worden sind", teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit(öffnet im neuen Fenster). Die Empfehlungen sind nicht verpflichtend. Allerdings droht Brüssel mit gesetzlichen Vorgaben, falls die Vorschläge keine Wirkung zeigen sollten. Die Pläne waren bereits Mitte Februar 2018 bekanntgeworden.

Neben den Uploadfiltern sollen die Firmen zudem "Schnellverfahren" für das Melden illegaler Inhalte einrichten. Das Besondere daran: "Da terroristische Inhalte in den ersten Stunden nach ihrem Auftauchen im Internet am meisten Schaden anrichten, sollten alle Unternehmen solche Inhalte grundsätzlich innerhalb einer Stunde, nachdem sie gemeldet wurden, entfernen", heißt es in der Mitteilung. Damit geht die EU-Kommission noch deutlich über die Vorgaben des deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) hinaus. Dieses schreibt großen sozialen Netzwerken vor, "offensichtlich rechtswidrige Inhalte" innerhalb von 24 Stunden zu entfernen.

Vorerst freiwillige Vorgaben

Trotz der schärferen Vorgaben will die EU-Kommission ihre Empfehlungen nicht in einer Linie mit dem NetzDG der großen Koalition sehen. "Es ist ein anderer Ansatz, als wir ihn für den Rest Europas gewählt haben", sagte Justizkommissarin Vera Jourova. Weil Unternehmen in Deutschland Sanktionen befürchten müssten, würden sie im Zweifel eher löschen. "Das möchte ich nicht. Deshalb schlagen wir diesen freiwilligen Ansatz vor." Da den Firmen in Deutschland hohe Bußgelder drohen, befürchten Kritiker des NetzDG ein sogenanntes Overblocking von Inhalten, die noch legal sein könnten.

Die EU-Kommission verlangt eine Schnelllöschung hingegen nicht bei illegalen Inhalten wie Hassrede oder Verleumdung. Was den Einsatz von Uploadfiltern betrifft, drückt sich die Kommission allerdings widersprüchlich aus. So heißt es an einer Stelle, dass "proaktive Werkzeuge zur Erkennung und Entfernung illegaler Inhalte" nur bei solchen Inhalten eingesetzt werden sollen, "die nicht in einen Gesamtkontext eingeordnet werden müssen, um als illegal angesehen zu werden". Als Beispiel werden neben terroristischen Inhalten auch "Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder nachgeahmte Güter" genannt.

Überprüfung durch Menschen gefordert

An anderer Stelle heißt es hingegen(öffnet im neuen Fenster): "Entfernen Online-Plattformen Inhalte automatisch, sollten sie besondere Sicherheitsvorkehrungen, vor allem eine Aufsicht und Überprüfung durch Menschen ('human-in-the-loop') vorsehen, denn der jeweilige Kontext muss daraufhin überprüft werden, ob der Inhalt als illegal anzusehen ist."

Oder auch: "Um den gemeldeten oder automatisiert erfassten terroristischen Inhalt genau bewerten zu können, müssen Internetunternehmen die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen – etwa eine Überprüfung durch Menschen vor der Entfernung von Inhalten – treffen, um zu vermeiden, dass legitime Inhalte unbeabsichtigt oder irrtümlich entfernt werden."

Große Firmen sollen kleinen helfen

Unklar ist allerdings, wie vor allem Betreiber kleiner Plattformen die widersprüchlichen Empfehlungen der EU-Kommission umsetzen sollen. Der Vorschlag: "Die Industrie sollte im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen zusammenarbeiten und Erfahrungen, bewährte Verfahren und technologische Lösungen austauschen, darunter auch Instrumente, die eine automatische Erkennung ermöglichen. Diese Zusammenarbeit dürfte insbesondere kleineren Plattformen mit begrenzteren Ressourcen und Fachkenntnissen zugutekommen."

Ob Firmen wie Google oder Facebook am Ende kleinen Plattformen ihre bereits entwickelten Uploadfilter kostenlos oder sehr kostengünstig zur Verfügung stellen, ist jedoch offen. Zudem verlangt die Kommission an mehreren Stellen eine menschliche Überprüfung der Löschergebnisse, was ebenfalls kostspielig sein dürfte.

Bitkom warnt vor Zensurmaschinen

Scharfe Kritik an den Plänen kam daher vom IT-Branchenverband Bitkom. "Schwerstkriminelle Straftaten wie Kinderpornografie dürfen nicht mit Kennzeichnungspflichten für Verbraucherprodukte über einen regulatorischen Kamm geschoren werden", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder(öffnet im neuen Fenster) und fügte hinzu: "Was so harmlos als Upload-Filter daherkommt, ist faktisch eine massenhafte maschinelle Zensur im Internet. Alleine bei der Bewertung von Urheberrechten wären die Konsequenzen verheerend."

Da eine solche Überprüfung in vielen Fällen nicht möglich sei, würde dies "den tiefsten bislang dagewesenen Eingriff in unsere verfassungsrechtlich verbriefte Meinungsfreiheit bedeuten", sagte Rohleder. Damit greift der Verband die Kritik auf, die er erst am Mittwoch zusammen mit Verbraucherschützern, Wikimedia Deutschland und dem Chaos Computer Club (CCC) an den Plänen der EU-Kommission zur Urheberrechtsreform geäußert hatte(öffnet im neuen Fenster). In diesem Fall droht sogar die verpflichtende Einführung von Uploadfiltern, um das Hochladen urheberrechtlich geschützter Inhalte zu verhindern.

Bei der Bekämpfung "illegaler Hetze im Internet" setzt die Kommission hingegen weiterhin auf einen Verhaltenskodex, der mit den Betreibern von Online-Plattformen wie Facebook vereinbart worden war. Auf dieser Grundlage sollen inzwischen 70 Prozent der beanstandeten Inhalte europaweit gelöscht werden, in Deutschland sogar 100 Prozent. Eine 100-prozentige Löschquote lehnt Jourova ab.


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