Illegale Inhalte: EU-Kommission fordert Uploadfilter für alle Plattformen

Die EU-Kommission schlägt widersprüchliche Maßnahmen der Provider gegen illegale Inhalte im Netz vor. Die Pläne gehen teilweise deutlich weiter als das deutsche NetzDG. Der IT-Verband Bitkom ist empört.

Artikel veröffentlicht am ,
EU-Justizkommissarin Vera Jourova
EU-Justizkommissarin Vera Jourova (Bild: Francois Lenoir/Reuters)

Die EU-Kommission fordert die europäischen Provider und Online-Plattformen zum "proaktiven" Kampf gegen illegale Inhalte wie Terrorpropaganda und Urheberrechtsverletzungen auf. Internetfirmen sollen eine automatische Erkennung wie Uploadfilter einführen, "um terroristische Inhalte wirksam und schnell entfernen oder deaktivieren zu können und zu verhindern, dass sie erneut auftauchen, nachdem sie einmal entfernt worden sind", teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit. Die Empfehlungen sind nicht verpflichtend. Allerdings droht Brüssel mit gesetzlichen Vorgaben, falls die Vorschläge keine Wirkung zeigen sollten. Die Pläne waren bereits Mitte Februar 2018 bekanntgeworden.

Inhalt:
  1. Illegale Inhalte: EU-Kommission fordert Uploadfilter für alle Plattformen
  2. Große Firmen sollen kleinen helfen

Neben den Uploadfiltern sollen die Firmen zudem "Schnellverfahren" für das Melden illegaler Inhalte einrichten. Das Besondere daran: "Da terroristische Inhalte in den ersten Stunden nach ihrem Auftauchen im Internet am meisten Schaden anrichten, sollten alle Unternehmen solche Inhalte grundsätzlich innerhalb einer Stunde, nachdem sie gemeldet wurden, entfernen", heißt es in der Mitteilung. Damit geht die EU-Kommission noch deutlich über die Vorgaben des deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) hinaus. Dieses schreibt großen sozialen Netzwerken vor, "offensichtlich rechtswidrige Inhalte" innerhalb von 24 Stunden zu entfernen.

Vorerst freiwillige Vorgaben

Trotz der schärferen Vorgaben will die EU-Kommission ihre Empfehlungen nicht in einer Linie mit dem NetzDG der großen Koalition sehen. "Es ist ein anderer Ansatz, als wir ihn für den Rest Europas gewählt haben", sagte Justizkommissarin Vera Jourova. Weil Unternehmen in Deutschland Sanktionen befürchten müssten, würden sie im Zweifel eher löschen. "Das möchte ich nicht. Deshalb schlagen wir diesen freiwilligen Ansatz vor." Da den Firmen in Deutschland hohe Bußgelder drohen, befürchten Kritiker des NetzDG ein sogenanntes Overblocking von Inhalten, die noch legal sein könnten.

Die EU-Kommission verlangt eine Schnelllöschung hingegen nicht bei illegalen Inhalten wie Hassrede oder Verleumdung. Was den Einsatz von Uploadfiltern betrifft, drückt sich die Kommission allerdings widersprüchlich aus. So heißt es an einer Stelle, dass "proaktive Werkzeuge zur Erkennung und Entfernung illegaler Inhalte" nur bei solchen Inhalten eingesetzt werden sollen, "die nicht in einen Gesamtkontext eingeordnet werden müssen, um als illegal angesehen zu werden". Als Beispiel werden neben terroristischen Inhalten auch "Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder nachgeahmte Güter" genannt.

Überprüfung durch Menschen gefordert

An anderer Stelle heißt es hingegen: "Entfernen Online-Plattformen Inhalte automatisch, sollten sie besondere Sicherheitsvorkehrungen, vor allem eine Aufsicht und Überprüfung durch Menschen ('human-in-the-loop') vorsehen, denn der jeweilige Kontext muss daraufhin überprüft werden, ob der Inhalt als illegal anzusehen ist."

Oder auch: "Um den gemeldeten oder automatisiert erfassten terroristischen Inhalt genau bewerten zu können, müssen Internetunternehmen die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen - etwa eine Überprüfung durch Menschen vor der Entfernung von Inhalten - treffen, um zu vermeiden, dass legitime Inhalte unbeabsichtigt oder irrtümlich entfernt werden."

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Große Firmen sollen kleinen helfen 
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User_x 04. Mär 2018

Ist ja nicht nur Linksunten. Gab auch ausgeschlossenen Journalisten z.B. beim G-20. Das...

d/cYpher 04. Mär 2018

ich will garnicht wissen, was die sonst noch so vorhaben.

quantummongo 03. Mär 2018

Wau was für ein tolles neues Buzzwort, wird sicher gut als Argumentationskeule herhalten...

Der Held vom... 02. Mär 2018

Na, so ganz unbegründet ist das aber nicht: Da sich Deutschland nicht militärisch...



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