Gesetzliche Vorgaben für E-Bikes und S-Pedelecs
Golem.de: Wie muss ein Pedelec geartet sein, damit es den gesetzlichen Anforderungen genügt?
Biewald: Das ist in § 1 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt.
Golem.de: Gibt es eine Schwelle, ab wann es leicht genug ist, die Geschwindigkeitsbeschränkungen des Herstellers zu umgehen, so dass ein Gefährt kein Pedelec mehr ist?
Biewald: In dem Moment, wo es nur einen Knopf oder eine App benötigt, ist das der Fall. Es gibt auch Software, die das übernimmt, das ist ebenfalls illegal.
Golem.de: Auf Basis welcher rechtlichen Grundlage werden Vanmoof-Räder, die im EU-Modus mit Motorabschaltung betrieben werden, von der Polizei Berlin nicht als Fahrräder im Sinne des §63a StVZO eingestuft?
Biewald: Der § 1 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) definiert abschließend, welche technischen Maximalleistungsparameter ein Pedelec aufweisen darf, um noch als Fahrrad im Sinne der Normierung zu gelten. Besteht die technische Möglichkeit zur Veränderung, erfüllt das bisherige Fahrrad nicht die Anforderungen als solches und wird dadurch zum Kraftfahrzeug. Wenn der Modus ausgewählt werden kann, ist das nicht zulässig - wenn dauerhaft der EU-Modus aktiv ist, dann gilt das Vanmoof auch als klassisches Pedelec.
Golem.de: Wieso sind die Hürden (insbesondere preislich) so hoch, wenn man eigene umgebaute Fahrräder oder Kleinkrafträder legal auf die Straße bringen möchte?
Biewald: Das liegt unter anderem an den hohen Kosten für die verkehrsrechtliche Prüfung durch amtlich anerkannte Sachverständige, weil sie für jedes spezielle Modell eine Einzelbetriebserlaubnis erteilen müssen - und genau prüfen.
Golem.de: Normale Pedelecs dürfen mit maximal 25 km/h unterstützt werden. Es gibt aber auch sogenannte S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h unterstützt werden dürfen. Findet die Polizei diese Regelung sinnvoll? Und führen Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Auto und langsamerem Pedelecs nicht zu unnötigen Überholmanövern?
Biewald: Die technischen Geschwindigkeitsvorgaben beruhen auf europäischen Regelungen und sind in nationalen Gesetzen und Verordnungen rechtlich bindend für den Fahrzeugverkehr. Letzteres ist richtig - aber wenn die Räder schneller unterwegs sind, steigt die Unfallgefahr auch.
Golem.de: Was unternimmt die Polizei, um S-Pedelec-Regelungen zu verbessern?
Biewald: Darauf haben wir keinen direkten Einfluss, da ist die Unfallforschung der passendere Ansprechpartner. Die Polizei Berlin ist aber Mitglied in der Unfallkommission und berät die Senatsverkehrsverwaltung zu verkehrsinfrastrukturellen Veränderungen an Unfallschwerpunkten.
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??? Ich kann mich noch nicht mal erinnern, wieviele Posts ich ÜBERHAUPT habe. Ich habe...
Ist aber nicht weit, bis auch DAS dann gemacht wird. Dann haben wir eine Art TÜV light...
Konnte weder Ironie noch Sinn erkennen.. Und jetzt?
man darf aber nicht übersehen das die Behörden bei Wiederholungstätern trotz der...