Illegale Downloads: US-Anwaltskammer empfiehlt gemäßigtes Vorgehen
Die US-Anwaltskammer tritt im Vorgehen gegen illegale Downloads auf die Bremse. In einem Schreiben rief die Kammer ihre rund 400.000 Mitglieder dazu auf, zurückhaltend mit Klagen gegen Filesharing und illegale Downloads zu sein. Das berichtet die Seite Engadget(öffnet im neuen Fenster) .
"Zwar haben die Eigentümer von Urheberrechten und Handelsmarken rein technisch die Möglichkeit, gegen Verbraucher mit Zivilklagen vorzugehen, wenn diese bewusst nach illegalen Kopien suchen oder entsprechende Dateien mit anderen teilen" , schreibt die American Bar Association. Allerdings hätten derartige Kampagnen sich als kostspielig und wenig ergiebig erwiesen. "Vielmehr können sie für die Kläger zu einem PR-Problem führen" , heißt es in dem Schreiben, das von der Seite TorrentFreak(öffnet im neuen Fenster) entdeckt worden war.
Klagen gegen 18.000 Einzelpersonen
Die für Urheberrecht zuständige Abteilung der Kammer nennt als Beispiel entsprechende Klagen der Recording Industry Association of America und der Motion Picture Association of America, den Dachverbänden der Platten- und Filmindustrie.
Der Plattenverband etwa habe noch vor wenigen Jahren Klagen gegen mehr als 18.000 Einzelpersonen angestrengt. Die meisten davon hätten letztlich bei Einigungen wenige hundert Dollar gezahlt, um drohende Entschädigungszahlen von bis zu 150.000 US-Dollar pro Urheberrechtsverletzung zu vermeiden. Inzwischen bevorzugten sowohl die Filmbranche als auch die Musikindustrie die Aufklärung der Konsumenten.
Seit Februar 2013 setzen die USA bei ihrem Vorgehen gegen illegale Downloads auf das Anti-Piraterie-Systems Copyright Alert System (CAS) . Das Stufenprogramm, auch als Six-Strike bekannt, sieht zunächst mehrere Verwarnungen eines Nutzers vor, bevor eine Klage erfolgt. Während das von der Industrie zwecks CAS-Einführung gegründete Center for Copyright Information (CCI) davon spricht, die Kunden zu bilden, sehen Kritiker das System als Abschreckungs- und Umerziehungsmaßnahme.
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