Illegal erworben: Mann nimmt mit Bahn-Gutscheincodes 190.000 Euro ein
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat wegen 161 Fällen der gewerbsmäßigen Geldwäsche und vier Fällen des gewerbsmäßigen Betruges Anklage gegen einen 50 Jahre alten Mann erhoben. Wie aus der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft(öffnet im neuen Fenster) hervorgeht, wird dem Angeklagten vorgeworfen, zwischen November 2018 und Oktober 2021 durch falsche Gutscheincodes der Deutschen Bahn fast 190.000 Euro eingenommen zu haben.
Aufgedeckt wurden die Handlungen des Beschuldigten demnach durch die Auswertung der Daten eines illegalen Internet-Handelsplatzes namens Crimenetwork.co. "Diese Plattform diente ihren rund 31.000 Mitgliedern seit Anfang 2018 nahezu ausschließlich zur Verabredung oder Begehung von Straftaten" , heißt es in der Mitteilung.
Razzia gegen Crimenetwork
Gegen Crimenetwork gab es schon im Sommer 2020 eine umfangreiche Razzia mit mehr als 200 Durchsuchungen in 15 deutschen Bundesländern, durchgeführt von über 1.400 Einsatzkräften. Thüringen war das einzige Bundesland, in dem es keine Durchsuchung gab. Die meisten Einsätze, 34 an der Zahl, fanden damals in Bayern statt. Aber auch in Österreich und Polen gab es vereinzelte Durchsuchungen.
Den Ermittlern gelang es im Rahmen der Razzia, Datenträger mit mehr als 300 Terabyte, über 700 elektronische Geräte wie Laptops und Mobiltelefone sowie Bargeld im mittleren fünfstelligen Bereich sicherzustellen. Auf Crimenetwork wurde unter anderem mit Drogen, Hackertools, Falschgeld, Hieb- und Stichwaffen sowie gestohlenen Kreditkarten- und Zugangsdaten gehandelt.
Datenauswertung deckt Betrugstaten auf
Nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft konnte das Landeskriminalamt Brandenburg schon im Mai 2019 eine Datenkopie vom Crimenetwork-Server sicherstellen. Das Berliner Landeskriminalamt sei dann bei der Auswertung dieser Daten auf den 50-jährigen Angeklagten aufmerksam geworden.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, bei Crimenetwork Gutscheincodes der Deutschen Bahn weit unter ihrem Nennwert angekauft zu haben – "in dem Wissen, dass diese Codes aus Computerbetrugstaten stammten" . Anschließend habe er die Gutscheincodes an Fahrkartenautomaten eingelöst und die dadurch erlangten Zeitkarten an andere Personen weiterverkauft.
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