Ifo-Institut: Homeoffice nimmt in Deutschland wieder zu
Die Homeoffice-Quote ist zwar wieder gestiegen, liegt jedoch rund vier Prozentpunkte unter dem Höchstwert vom März 2021.

Die Pandemie hat zwar einen Teil der Arbeitnehmer wieder an die heimischen Schreibtische geholt: Während im August 2021 nur 23,8 Prozent der Beschäftigten zu Hause arbeiteten, waren es im Dezember 27,9 Prozent, wie das Ifo-Institut auf Basis einer Umfrage mitteilte. Dennoch scheint der Trend im Vergleich zum März 2021 rückläufig zu sein: Damals waren es 31,7 Prozent.
Bei Dienstleistungsunternehmen stieg der Homeoffice-Anteil von 33,4 auf 38,2 Prozent, im Großhandel von 15,8 auf 20,8 Prozent, in der Industrie von 16,4 auf 19,7 Prozent, im Einzelhandel von 5,3 auf 6,6 Prozent und auf dem Bau von 5 auf 8,5 Prozent. Die Daten wurden im Rahmen der Ifo-Konjunkturumfragen erhoben. Zur Methodik verfasste das Institut eine umfangreiche Dokumentation.
Nicht in allen Unternehmen werde die wieder eingeführte Homeoffice-Pflicht beachtet, sagte Jean-Victor Alipour, Homeoffice-Experte am Ifo-Institut. "Die Quote ist zwar wieder gestiegen. Sie liegt jedoch gut 4 Prozentpunkte unter dem Höchstwert vom März 2021. Einzig bei den Rundfunkveranstaltern und in der Telekommunikation stieg die Quote nochmals: Dort waren 63 bzw. 65 Prozent der Mitarbeitende von zuhause für ihren Arbeitgeber tätig."
Das Ifo-Institut schätzt, dass über alle Branchen hinweg 56 Prozent der Beschäftigten zumindest teilweise im Heimbüro arbeiten könnten.
In Deutschland gilt derzeit eine Homeoffice-Pflicht. Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Aufgaben von zuhause auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten müssen dieses Angebot annehmen, soweit ihrerseits keine Gründe widersprechen. Das regelt §28b des Infektionsschutzgesetzes bis einschließlich 19. März 2022. Das Gesetz kann danach angepasst und die Regelung auch verlängert werden.
Für Beschäftigte, die am Arbeitsplatz erscheinen müssen oder wollen, gilt die 3G-Regelung. Zugang zu Betrieben erhalten sie nur noch, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers ist möglich.
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