Gefahr für Journalismus und Leaking-Plattformen?

Schon der Entwurf des Bundesrats stieß bei den Journalistenverbänden auf unterschiedliche Resonanz: Hendrik Zörner, Sprecher des Deutschen Journalistenverbandes (DJV), erkannte darin kein Problem, da Journalisten sich nicht an den Daten bereicherten. Außerdem könne den Journalisten nicht unterstellt werden, andere schädigen zu wollen.

Cornelia Haß hingegen, die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju in der Gewerkschaft Verdi), sagte hingegen: "Der bisherige Wortlaut des Gesetzesentwurfs lässt befürchten, dass dadurch Teile der grundrechtlich geschützten Pressetätigkeit unter Strafe gestellt werden können."

Dass dies auch mit dem neuen Entwurf der Fall sein könnte, befürchtet der Richter und Verfassungsrechtler Ulf Buermeyer: "Der Umgang mit den Snowden-Dokumenten wäre danach in Deutschland unter bestimmten Umständen strafbar, die Investigativ-Abteilung des Spiegel stünde mit einem Bein im Gefängnis. Jedenfalls könnte und müsste die Staatsanwaltschaft wohl ermitteln und gegebenenfalls auch durchsuchen", sagte er Zeit Online.

Der Jurist Nico Härting ist der Ansicht, dass ein investigativer Journalist, der sich im Besitz gestohlener Dokumente befinde, demnächst nachweisen müsse, dass er die Dokumente "ausschließlich" zu beruflichen Zwecken erlangt habe.

Der Medienprofessor Johannes Ludwig, der auch Vorstand im Verein Whistleblower Netzwerk ist, weist darauf hin, dass der neue Straftatbestand nichts an der prekären Lage der Informanten ändere. Diese machten sich meist strafbar, ganz gleich ob wegen Geheimnisverletzung oder Datenhehlerei. Zwar seien sie mit dem Informantenschutz insofern geschützt, als dass ein Journalist sie als Quelle nicht nennen müsse. Wenn sie sich aber an die Öffentlichkeit wenden müssten, weil sich kein Journalist für ihren Fall interessiere, seien sie rechtlich weitgehend ungeschützt.

Sind Leaking-Plattformen gefährdet?

Aus diesem Grund arbeiten Leaking-Plattformen oder anonyme Briefkästen auch mit Anonymisierungsmethoden. Der Rechtsanwalt Bernhard Freund befürchtet gleichwohl, dass diese Plattformen jetzt mit dem neuen Paragrafen verboten werden könnten: "So wird der Betrieb von Whistleblowing-Portalen, der durch Geheimschutzvorschriften bereits jetzt reglementiert ist, durch die Datenhehlerei quasi unmöglich gemacht."

Johannes Ludwig verweist überdies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das aber wiederum nur Journalisten schützt: "Im Falle eines öffentlichen Interesses sind 'rechtswidrig beschaffte' Informationen geschützt beziehungsweise fallen unter das Redaktionsgeheimnis. Diese Praxis hat uns Günter Wallraff erstritten, dem dafür hohes Lob gebührt." Eine rechtliche Klarstellung im Gesetz, dass "Datenhehler" im "öffentlichen Interesse" von Sanktionen ausgenommen seien, wäre daher sinnvoll.

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 Identitätsdiebstahl: Gesetz zu Datenhehlerei könnte Leaking-Plattformen gefährden
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Anonymer Nutzer 20. Mai 2015

Ist zwar nicht das beschaffen von Daten aus der direkten Quelle. Aber wird ihnen solches...

theWhip 20. Mai 2015

Naja selbst vielen aktiven Politikern ist die BND-Geschichte und die Digitalen...

theWhip 20. Mai 2015

Der Datenhandel blüht, aber das ist denen die es nicht trifft wumpe. Mit diesem Gesetzt...

theWhip 20. Mai 2015

Meinungs- und Pressefreiheit gehört denen, denen die Medien gehören, uns bleibt nur...



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