i-Kfz: Digitale Zulassung wird sofort gültig

Die Online-Zulassung von Autos soll "digitaler, schneller und günstiger" werden. Auch E-Kennzeichen für Elektroautos sind dann möglich.

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Künftig soll die Anmeldung eines Kfz noch schneller gehen.
Künftig soll die Anmeldung eines Kfz noch schneller gehen. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)

Die digitale Zulassung von Fahrzeugen soll künftig besser genutzt werden können. Dazu beschloss das Bundeskabinett am 15. Februar 2023 eine neue Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Damit mache die Regierung "die Zulassung digitaler, schneller und günstiger", sagte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) laut Pressemitteilung. Nach der Zustimmung des Bundesrats sollen die neuen Regelungen am 1. September 2023 in Kraft treten.

Der Mitteilung zufolge ist es dann möglich, unmittelbar nach der digitalen Neuzulassung des Fahrzeugs am Straßenverkehr teilzunehmen. "Als Nachweis dient der digitale Zulassungsbescheid. Bürger müssen nicht mehr die Übersendung der Fahrzeugdokumente und Plaketten abwarten und dürfen bis zu 10 Tage lang ohne diese fahren", heißt es.

Neben der Möglichkeit, auch besondere Kennzeichen wie E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen internetbasiert zu beantragen, könnten auch erstmalig juristische Personen Zulassungsanträge digital über die bestehenden i-Kfz-Portale bei den Zulassungsbehörden abwickeln.

Darüber hinaus könnten nach dem 1. September juristische Personen des Privatrechts wie Autohäuser und Zulassungsdienstleister ihre Anträge bundesweit digital über eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt, die sogenannte Zentrale Großkundenschnittstelle, in die i-Kfz-Portale einpflegen. Die Gebühren für die digitale Abwicklung der Fahrzeugzulassung würden mit der neuen Verordnung im Vergleich zum Verfahren in der lokalen Behörde deutlich sinken.

Seit dem 1. Oktober 2019 können Bürger nach Angaben des Verkehrsministeriums bereits alle Standardzulassungsvorgänge im Internet abwickeln. Voraussetzung dafür ist neben Fahrzeug- und Versicherungsdokumenten allerdings auch ein neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID). Diese können über ein entsprechendes Lesegerät oder die kostenlose Ausweisapp2 eingebunden werden. Die eID-Funktion wird allerdings von den meisten Bürgern noch nicht genutzt (g+).

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benklett 18. Feb 2023

Ich will damit sagen: es geht nicht nicht in ganz Deutschland. In manchen Kreisen ist man...

norinofu 16. Feb 2023

Das Zusatzzeichen alleine bringt aber nix, denn es ist nur ein Zusatzzeichen. Bei der...

CrushedIce 16. Feb 2023

Muss ja nicht voll digital auf dem Smartphone sein. In der Zentrale anrufen und jemanden...

-eichi- 16. Feb 2023

Jaja die Digitalisierung Kann mir mal jemand sagen warum in den zulassungstellen immer...



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