i-Kfz-App: Digitaler Fahrzeugschein gestartet
Über die i-Kfz-App des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) lassen sich ab sofort Fahrzeugscheine digital hochladen und abrufen. "Das oft mühselige Suchen des Dokuments hat mit der neuen App ein Ende. Mit dieser digitalen Lösung vereinfachen wir den Alltag der Menschen und modernisieren die Verwaltung von Fahrzeugpapieren" , teilte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) am 6. November 2025 mit(öffnet im neuen Fenster) .
Die App ist für Android(öffnet im neuen Fenster) und iOS(öffnet im neuen Fenster) verfügbar. "Das Abrufen des Fahrzeugscheins in der App erfüllt rechtlich die Mitführungspflicht für die Zulassungsbescheinigung" , heißt es weiter. Das gilt allerdings nur in Deutschland.
Installation per QR-Code und e-Perso
Der Fahrzeugschein lässt sich auf zwei unterschiedlichen Wegen installieren. Dies hängt unter anderem davon ab, ob man selbst der Fahrzeughalter oder nur ein weiterer Nutzer des Fahrzeugs ist.
Fahrzeughalter können die Papiere entweder per QR-Code oder per elektronischem Personalausweis in die App hochladen. Bei Nutzung des Personalausweises muss zunächst das Fahrzeugkennzeichen eingegeben werden. Anschließend wird überprüft, ob die persönlichen Daten zu denjenigen des Halters passen.
Alternativ lässt sich der Fahrzeugschein über einen QR-Code integrieren. Dieser ist über die Zulassungsbehörde und über die i-Kfz-Onlinedienste(öffnet im neuen Fenster) erhältlich. Allerdings heißt es einschränkend: "Bitte beachte, dass dies nur in bestimmten Regionen und nur im Rahmen eines Zulassungsverfahrens möglich ist." Das bedeutet: Wer keinen elektronischen Personalausweis hat, kann die App nicht nutzen, da er für sein bereits zugelassenes Auto keinen QR-Code beantragen kann.
Beliebige Weitergabe möglich
Ein solcher Code ist zudem nur einmal verwendbar. Der Halter kann ihn aber an eine andere Person weitergeben, die den Fahrzeugschein in die App hochlädt.
Der Fahrzeughalter oder gegebenenfalls die andere Person können den Fahrzeugschein anschließend mit anderen Nutzern teilen. Dies ist per QR-Code und per Link möglich. Dieser Vorgang muss für jede Person individuell gestartet werden. Es gibt jedoch kein Limit für die Weitergabe. Die Weitergabe lässt sich zeitlich einschränken.
Nutzt der Halter ein neues Smartphone, muss der komplette Vorgang neu gestartet werden. Die geteilten Fahrzeugscheine werden damit automatisch zurückgezogen und müssen erneut weitergegeben werden.
Der Mitteilung zufolge soll die i-Kfz-App von Anfang 2026 an auch juristischen Personen wie Flottenbetreibern zur Verfügung stehen.
Gemeinsame App für Führer- und Fahrzeugschein
Am Vortag beschloss die Bundesregierung bereits die Einführung eines digitalen Führerscheins . Das Bundeskabinett billigte den Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, der die rechtliche Grundlage für digitale Dokumente im Straßenverkehr schafft. Perspektivisch sollen sowohl der Fahrzeug- als auch der Führerschein in einer einzigen App abgelegt werden können.
Ein weiteres Digitalprojekt des Verkehrsministeriums ist demnach die Zentralisierung der Zulassungsprozesse. Dafür soll in dieser Legislatur ein zentrales Portal beim KBA entwickelt werden. "Geplant ist, die Aktivitäten von mehr als 400 Zulassungsstellen zu bündeln – mit rund 20 Millionen Vorgängen jährlich" , heißt es weiter.
Nachtrag vom 6. November 2025, 16:58 Uhr
Bei der Überprüfung des digitalen Fahrzeugsscheins durch die Polizei muss der Nutzer sein Endgerät nicht aus der Hand geben. "Die Gültigkeit Ihres digitalen Fahrzeugscheins wird durch eine Sichtprüfung festgestellt. Dabei zeigen Sie Ihr mobiles Endgerät vor, ohne es der prüfenden Person (z. B. der Polizei) zu übergeben. Um sicherzustellen, dass kein gefälschter digitaler Fahrzeugschein (z. B. ein Screenshot oder ein selbst erstelltes Bild) vorgezeigt wird, sollten Sie mit der App interagieren, indem Sie verschiedene 'Kacheln' auswählen und die dort hinterlegten Daten (wie Fahrzeug- und Halterdaten) zeigen" , heißt es auf den Seiten des KBA(öffnet im neuen Fenster) . Wenn Zweifel an der Gültigkeit des digitalen Fahrzeugscheins bestünden, werde eine Auskunft über das zentrale Fahrzeugregister (ZEVIS) eingeholt.
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