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Hybride Kriegsführung: Bundeswehr soll Drohnen im Inland abschießen

Die Bundeswehr soll erweiterte Befugnisse zum Drohnen -Abschuss in der Nähe kritischer Infrastruktur erhalten.
/ Andreas Donath
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Amerikanische Militärdrohne (Symbolbild) (Bild: US Airforce)
Amerikanische Militärdrohne (Symbolbild) Bild: US Airforce / CC0 1.0

Die Bundesregierung plant eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes, die der Bundeswehr neue Kompetenzen im Inland einräumen soll, wie der Spiegel berichtet(öffnet im neuen Fenster) . Der Gesetzesentwurf, der am kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett behandelt werden soll, zielt darauf ab, den Schutz kritischer Infrastrukturen vor unbemannten Flugobjekten zu verstärken.

Die Bundeswehr verzeichnet einen dramatischen Anstieg von Drohnensichtungen über militärischen Einrichtungen, während deutsche Behörden mit der Abwehr dieser potenziellen Bedrohungen ringen. Neue Zahlen belegen einen steigenden Trend: Die Sichtungen haben sich von 172 im Jahr 2022 auf 446 im Jahr 2023 mehr als verdoppelt. Sicherheitsexperten vermuten, dass einige der Drohnenflüge der Ausspähung von Ausbildungsaktivitäten ukrainischer Soldaten in Deutschland dienen könnten.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Verteidigungsminister Boris Pistorius erzielten laut Spiegelbericht bereits Mitte Dezember 2024 eine grundsätzliche Einigung über die geplanten Maßnahmen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Bundeswehr künftig verdächtige Drohnen mit militärischen Mitteln abschießen darf, wenn diese eine unmittelbare Gefahr darstellen.

Neue Bedrohungsszenarien erfordern erweiterte Handlungsoptionen

Die Sicherheitsbehörden beobachten mit zunehmender Sorge den Einsatz hoch entwickelter Drohnen, die sich deutlich von gewöhnlichen Hobbygeräten unterscheiden. Es handle sich dabei oft um schnelle Starrflügler, die Geschwindigkeiten von über 100 km/h erreichen könnten und mutmaßlich für Aufklärungszwecke eingesetzt würden, heißt es in dem Bericht.

Das bisherige Luftsicherheitsgesetz erlaubt der Bundeswehr lediglich begrenzte Maßnahmen wie das Abdrängen von Flugobjekten oder die Abgabe von Warnschüssen. Die geplante Gesetzesänderung würde den Einsatz von bodengestützten Flugabwehrsystemen und Kampfjets mit Lenkflugkörpern ermöglichen.

Die neuen Befugnisse sollen jedoch nur unter strengen Voraussetzungen zum Einsatz kommen. Ein Abschuss wäre nur dann gerechtfertigt, wenn ein katastrophaler Schaden oder eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben droht. Beispiele hierfür wären drohende Flugzeug- oder Eisenbahnunglücke, großflächige Stromausfälle oder terroristische Anschläge.


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