Huawei: China "kann uns nicht zu Hintertüren zwingen"
Der weltgrößte Telekommunikationsausrüster Huawei hat auf den Ausschluss vom australischen Markt reagiert. In einer Stellungnahme vom 24. August 2018, die Golem.de vorliegt, heißt es: "Das chinesische Gesetz gibt der Regierung nicht die Befugnis, Telekommunikationsunternehmen zu zwingen, Hintertüren oder Abhörgeräte zu installieren oder sich an einem Verhalten zu beteiligen, das die Telekommunikationsanlagen anderer Länder gefährden könnte."
Die australische Regierung, die damit ihrem Verbündeten USA folgt, hatte erklärt , dass Unternehmen, die "wahrscheinlich außergerichtlichen Anweisungen einer ausländischen Regierung ausgesetzt seien, die mit australischem Recht in Konflikt stehen" , nicht in der Lage seinen, die Sicherheit des Netzwerks zu garantieren. In der Erklärung wurden chinesische Unternehmen nicht ausdrücklich erwähnt, aber Huawei sagte, es sei darüber informiert worden, dass sowohl es selbst als auch der chinesische Ausrüster ZTE von der Einführung ausgeschlossen seien.
Australien hatte erklärt, in einem 5G-Netzwerk werde "die Unterscheidung zwischen Core und Edge im Laufe der Zeit verschwinden" . Es gebe laut Huawei keinen grundsätzlichen Unterschied zwischen 5G- und 4G-Netzarchitektur; die Kernnetze und Zugangsnetze seien nach wie vor getrennt. Darüber hinaus habe 5G stärkere Garantien zum Schutz der Privatsphäre und Sicherheit als 3G und 4G. Dies haben auch Experten der Deutschen Telekom bestätigt.
Huawei behält sich ausdrücklich den Rechtsweg gegen den Ausschluss von dem Landesmarkt offen: "Wir werden weiterhin die Zusammenarbeit mit der australischen Regierung suchen und in Übereinstimmung mit dem australischen Recht und den einschlägigen internationalen Übereinkommen alle möglichen Maßnahmen zum Schutz unserer Rechte und Interessen ergreifen" , erklärte der Ausrüster.
- Anzeige Hier geht es zur AVM Fritzbox 7590 AX bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.



