Homeoffice-Gesetz fehlerhaft: Streit um Rückkehr ins Büro absehbar
Zum 1. Juli 2021 läuft die Homeoffice-Pflicht in Deutschland aus. Testpflicht, Hygienepläne und Maskenpflicht bleiben vorerst bestehen.
Arbeitsrechtler Christian Bitsch hat dem Manager Magazin(öffnet im neuen Fenster) gesagt, dass Paragraf 28b Abs. 7 des Infektionsgesetzes handwerklich ziemlich schlecht sei, was nun Konsequenzen haben könnte – die nicht unbedingt positiv für die Arbeitgeber sind. Arbeitgeber wurden verpflichtet, mobiles Arbeiten anzubieten, wenn dies möglich war. Arbeitnehmer waren zur Annahme verpflichtet, wenn es keine zwingenden Gründe daneben gab. So weit, so verständlich.
Auf diese Weise sei ein Vertrag zwischen beiden Seiten zustande gekommen, nach dem der Arbeitnehmer künftig mobil arbeiten dürfe. Wenn es keine vertraglichen Vorkehrungen gegeben habe, dass es wieder ins Büro zurückgehe, wenn die Lage sich beruhigt habe, sei dies der Status quo. Wenn es Klauseln mit konkreten Rückkehrbedingungen gebe, sei dies anders. Der Einschätzung des Arbeitsrechtlers zufolge haben solche Vereinbarungen vor allem größere Unternehmen getroffen.
Bitsch erwartet, dass sich aufgrund des schlecht gemachten Gesetzes Streitigkeiten ergeben können, die vor Gericht ausgefochten werden.
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Der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Reiner Hoffmann, forderte eine dauerhafte Regulierung für mobiles Arbeiten. Auch von der nächsten Bundesregierung erwarte man hier ein Gesetzespaket, sagte er der dpa. Viele Beschäftigte wünschten sich für die Zukunft einen gesunden Mix aus Präsenzarbeit und der Möglichkeit, mobil zu arbeiten.
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