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Hohe Gebühren und Einheitspreisklauseln: Bundeskartellamt ermittelt gegen Paypal

Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen Paypal wegen möglicher Behinderung von Wettbewerbern und Einschränkung des Preiswettbewerbs eingeleitet.
/ Michael Linden
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Die Händler-Klauseln von Paypal werden untersucht (Bild: Envato/Golem.de)
Die Händler-Klauseln von Paypal werden untersucht Bild: Envato/Golem.de

Paypal droht Ärger seitens des Bundeskartellamts(öffnet im neuen Fenster) . Grund sind Paypals allgemeine Geschäftsbedingungen, in denen das Unternehmen von seinen Partnern fordert, unabhängig von den Gebühren der Zahlungsdienstleister die Produkte alle zum gleichen Preis anzubieten.

Gegenstand des Verfahrens sind die AGB und dort die festgelegten "Regeln für Aufschläge" und die "Darstellung von Paypal" . Danach dürfen Händler ihre Waren und Dienstleistungen nicht billiger anbieten, wenn der Kunde ein anderes Zahlungsmittel als Paypal wählt. Außerdem ist es Händlern nicht gestattet, eine andere Zahlungsmethode als Paypal zu bevorzugen oder deren Nutzung für den Kunden bequemer zu gestalten.

Das Bundeskartellamt sieht in diesen Klauseln eine Wettbewerbsbeschränkung und einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot. Es wird nun die Marktmacht von Paypal untersuchen und prüfen, inwieweit Online-Händler darauf angewiesen sind, Paypal als Zahlungsmittel anzubieten. Wenn Händler daran gehindert werden, die unterschiedlichen Kosten der verschiedenen Zahlungsmethoden durch entsprechende Auf- oder Abschläge zu berücksichtigen, können andere und neue Zahlungsmethoden preislich und qualitativ weniger wettbewerbsfähig sein oder gar nicht erst auf den Markt kommen.

Die Gebühren, die den Händlern für die Nutzung eines Zahlungsdienstes in Rechnung gestellt werden, sind je nach Zahlungsart sehr unterschiedlich. In der Regel werden diese Gebühren von den Händlern auf die Produktpreise aufgeschlagen, so dass letztlich die Verbraucher die Kosten für die Zahlungsdienste tragen. Im Gegensatz zu den Versandkosten werden diese Kosten den Verbrauchern jedoch in der Regel nicht gesondert ausgewiesen.

Paypal ist laut Marktstudien nicht nur der führende Anbieter von Online-Zahlungen in Deutschland, sondern auch einer der teuersten Online-Zahlungsdienste. Die Standardgebühr von Paypal in Deutschland beträgt laut Paypal-Preisliste derzeit 2,49 bis 2,99 Prozent des Zahlungsbetrages zuzüglich 34 bis 39 Cent pro Zahlung.

Das Verfahren wird auf der Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) von der Zentrale des Bundeskartellamtes in Bonn geführt. Das BKartA wird auch prüfen, ob die Marktstellung von Paypal geeignet ist, den Marktzutritt von Wettbewerbern zu verhindern oder zu erschweren oder deren Marktanteile zu erhöhen.

Zur Verhinderung von überhöhten Zahlungsmittelaufschlägen von Händlern gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern untersagt Art. 62 Abs. 4 der Europäischen Zahlungsdiensterichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2366) separate Entgelte für bestimmte Zahlungsmethoden, von denen angenommen wurde, dass sie relativ kostengünstig sind. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. März 2021 (Aktenzeichen: I ZR 203/19) fällt Paypal nicht in den Anwendungsbereich dieser Vorschrift.


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