Polizei: Hausverbot nach Streit um Kartenzahlung

In bayrischen Mamming ist es nach einer abgelehnten Kartenzahlung in einem Wirtshaus zum Streit gekommen. Weil die Abrechnung für das Kartenterminal bereits abgeschlossen war(öffnet im neuen Fenster) , sollte der Gast das letzte seiner insgesamt zehn bestellten Biere bar zahlen. Daraufhin beleidigte er laut Angaben des Wirts eine Kellnerin, zahlte schließlich und rief im Anschluss die Polizei.
Die Polizisten erklärten dem 21-jährigen Letten die Sachlage und verwiesen auf das Hausrecht des Gastwirts, danach zogen sie wieder ab. Später wurden sie allerdings erneut gerufen, weil der Gast sich weiterhin uneinsichtig zeigte. Daraufhin bekam der Mann Hausverbot im Gasthaus und einen Platzverweis durch die Polizisten.
Nachtrag vom 4. Juli 2024, 0:33 Uhr
Wir hatten ursprünglich berichtet, dass der Wirt selbst die Polizei gerufen und sich darüber beschwert habe, dass der Gast mit seiner Kartenzahlung hohe Kosten von 20 Cent pro Transaktion verursache. Der Wirt äußerte sich mittlerweile im Bayrischen Rundfunk (BR) und erklärte den tatsächlichen Sachverhalt.
Kartenzahlung sei in der Gastronomie üblich, die entstandenen Kosten betrügen im konkreten Fall lediglich 0,20 Prozent pro Transaktion. Der Gast sei vor dem Vorfall schon einmal im gleichen Wirtshaus gewesen und habe seine Rechnungen ebenfalls per Kartenzahlung beglichen, dabei habe es keine Probleme gegeben.
Ein Sprecher der Polizei räumte ein, dass der Sachverhalt im Polizeiticker(öffnet im neuen Fenster) falsch dargestellt worden sei. Grund dafür sei eine missverständliche Übergabe der diensthabenden Streife gewesen. Ein Hausverbot sowie einen Platzverweis bekam der Gast tatsächlich, allerdings dem Sprecher zufolge aufgrund seines uneinsichtigen und renitenten Verhaltens.



