Historische Nutzerdaten: Schufa droht Sammelklage wegen Schattendatenbank
Die Auskunftei Schufa soll zur Löschung von historischer Nutzerdaten verpflichtet werden. Die österreichische Datenschutzorganisation Noyb fordert die Schufa in einem Mahnschreiben auf(öffnet im neuen Fenster), Daten nicht mehr über die festgelegten Fristen hinaus zu speichern.
Zudem solle die Auskunftei den Betroffenen künftig auch die gespeicherten historischen Daten auf Anfrage bereitstellen. Eine Sammelklage gegen die Speicherpraxis und die fehlende Transparenz sei in Vorbereitung.
Hintergrund des Vorgehens sind Berichte, wonach die Schufa eine sogenannte Schattendatenbank betreibt. Darin soll sie unbemerkt von der Öffentlichkeit veraltete Daten von Millionen Menschen deutlich länger speichern als bisher angenommen.
In der Datenbank sind demnach vor allem Informationen gespeichert, von denen Verbraucher bisher annehmen konnten, dass sie längst gelöscht wurden. Dazu zählen mutmaßlich alte Kredite und Kreditkarten, Pfändungen und Privatinsolvenzen sowie Schulden, die die Betroffenen oft schon vor Jahren beglichen haben.
Schufa will historische Daten verteidigen
Der Datenschutzjurist Martin Baumann von Noyb kritisierte die Praxis mit den Worten: "Die Schattendatenbank der Schufa ist geradezu ein Musterfall für eine rechtswidrige Datenverarbeitung. Die Schufa verarbeitet heimlich Daten, die laut eigenen Angaben längst gelöscht sein müssten, und verdient damit letztlich Geld." Sollte sie auf die Abmahnung nicht reagieren, will Noyb "eine Unterlassungsklage einbringen, um die rechtswidrigen Praktiken der Schufa gerichtlich unterbinden zu lassen".
Die Auskunftei wies die Vorwürfe zurück. "Die Verarbeitung historischer Daten entspricht gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen", hieß es in einer Stellungnahme. Die Daten seien wichtig, "um wissenschaftlich belastbare Scores zu entwickeln, ihre Qualität zu überprüfen sowie Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Verwendung von Daten sicherzustellen".
Die Forderung von Noyb stärke nicht den Verbraucherschutz, sondern würde zentrale Voraussetzungen für faire und treffsichere Bonitätsbewertungen beseitigen. "Wir werden die Speicherung historischer Daten vor Gericht verteidigen – auch wenn wir erneut bis vor den Bundesgerichtshof gehen", schrieb die Schufa.
Neben einer möglichen Unterlassungsklage bereitet Noyb eine Sammelklage vor. Denn Betroffene könnten durch die Speicherung einen immateriellen Schaden erlitten haben, der mit 500 Euro beziffert werden könne. Inzwischen sei eine Online-Interessentenliste(öffnet im neuen Fenster) freigeschaltet worden. Darin könne sich jeder eintragen, um später über eine Klage informiert zu werden.