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Heroes of the Storm: Blizzard soll unrechtmäßig an Bot-Quellcode gelangt sein

Durch Druck auf einen freien Mitarbeiter soll sich Blizzard unrechtmäßig den Quellcode für eine Cheat-Software für Heroes of the Storm besorgt haben, so der Vorwurf des aus Deutschland stammenden Herstellers Bossland.
/ Peter Steinlechner
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Heroes of the Storm (Bild: Blizzard)
Heroes of the Storm Bild: Blizzard

Die Anwälte des Entwicklerstudios Blizzard sollen unrechtmäßig an den Quellcode von Stormbuddy gelangt sein – einer Cheat-Software für Heroes of the Storm, die vom Zwickauer Entwicklerstudio Bossland GmbH stammt. Bossland-Chef Zwetan Letschew schreibt in seinem Forum(öffnet im neuen Fenster) : "Wie wir heute erfahren haben, hat sich Blizzard unerlaubterweise den Quelltext von Stormbuddy einverleibt." Nach seinen Angaben sei ein in den USA lebender Entwickler mit dem Pseudonym Apoc dazu gebracht worden, Blizzard den Sourcecode von Stormbuddy zu übergeben.

Heroes of the Storm – Fazit
Heroes of the Storm – Fazit (01:43)

"Wir gehen fest davon aus, dass Apoc unter Druck gesetzt wurde mit einer Klage, die ihn persönlich ruiniert hätte, obwohl ihn keine Schuld trifft" , schreibt Letschew. "Zu keinem Zeitpunkt hatte Apoc das Recht oder Blizzard die Erlaubnis, sich unsere urheberrechtlich geschützten Werke zu eigen zu machen." Das habe Blizzard wissen müssen, schließlich befinde man sich seit Jahren im Rechtsstreit wegen Cheat-Programmen etwa für World of Warcraft.

Stormbuddy kann Spielzüge in Heroes of the Storm autonom ausführen. Derlei Programme sind den meisten Spielern in der Community verhasst – aber das würde Blizzard natürlich nicht erlauben, den von Letschew behaupteten Rechtsverstoß zu begehen. Nach dessen Angaben "wurden Hunderte bis Tausende von Entwicklerstunden investiert, um die künstliche Intelligenz auf ein hohes Niveau zu bringen." Stormbuddy werde nun nicht mehr weiterentwickelt und auch nicht mehr verkauft.

Goldverkauf erlaubt

Im Jahr 2011 hat Blizzard erstmals gegen Bossland GmbH geklagt. Mitte 2015 hatte Bossland einen Zwischensieg errungen, indem Blizzard eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf virtueller Güter in Diablo 3 vor dem Oberlandesgericht Hamburg zurückgezogen hatte. Dies hatten die Richter dem US-Unternehmen empfohlen, nachdem sie festgestellt hatten, dass der Goldverkauf wohl nicht wettbewerbswidrig sei und auch keinen Bruch der AGB von Diablo 3 darstelle.

Auf die aktuellen Vorwürfe hat Blizzard auf Anfrage von Kotaku.com(öffnet im neuen Fenster) nur allgemein geantwortet, dass man seine Spiele und Dienste weiterhin aggressiv beschützen wolle.


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