Heizungsgesetz: Koalition kippt Klimaschutz-Regel für neue Heizungen
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Immobilienbesitzer sollen nach dem Willen der schwarz-roten Koalition weiter Öl- und Gasheizungen in ihre Wohnhäuser einbauen dürfen. Darauf haben sich Union und SPD bei ihren Verhandlungen über eine Reform des von der Ampel-Regierung eingeführten Heizungsgesetzes geeinigt. "Die pauschale Vorgabe eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandbauten entfällt. Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir" , heißt es in einem fünfseitigen Eckpunktepapier(öffnet im neuen Fenster) (PDF) vom 24. Februar 2026.
"Der Heizungskeller wird damit wieder zur Privatsache. Die Bürger haben wieder die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie sie heizen" , sagte Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) bei der Vorstellung der Pläne in Berlin. Laut SPD-Fraktionschef Matthias Miersch behält die Koalition "nach wie vor die Klimaschutzziele fest im Blick" . Dafür sorge man mit einer Bioquote, die von 2029 an auch für neue Öl- und Gasheizungen gelte.
Vom energiepolitischen Sprecher der Grünen-Fraktion, Michael Kellner, kam prompt Kritik: "Schwarz-Rot macht das Heizen teuer. Diese Eckpunkte sind schlimm, vor allem für die Mieterinnen und Mieter im Land" , sagte er der Nachrichtenagentur dpa.
Förderung soll erst einmal bleiben
Wer weiterhin einen Austausch seiner alten Heizung plant oder beim Neubau fossile Heizungen vermeiden möchte, kann nach den Plänen von Union und SPD vorerst weiter auf staatliche Unterstützung zählen: "Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 sichergestellt" , heißt es in dem Papier.
"Wir bleiben bei der Förderung stabil" , kündigte Miersch an. Zugleich aber musste er einräumen, die genaue Ausgestaltung werde zwischen den Koalitionspartnern bis zum Sommer noch besprochen. Zum Zeitplan heißt es in dem Papier: "Die Bundesregierung wird bis Ostern einen Gesetzentwurf im Kabinett beschließen. Im Frühjahr wird sich der Deutsche Bundestag damit befassen. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens soll so erfolgen, dass das neue Gesetz vor dem 1.7.2026 in Kraft tritt."
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