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Heizungsgesetz: "Klimaschutz muss Spaß machen"

Die Bundesregierung will mit dem überarbeiteten Heizungsgesetz einen gesellschaftlichen Konflikt befrieden. Glücklich macht sie aber nur Gasversorger und Vermieter.
/ Mario Petzold
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Eine Gasflamme kann ein ganzes Haus wärmen, aber nicht sehr effizient. (Bild: Pixabay/Magnascan)
Eine Gasflamme kann ein ganzes Haus wärmen, aber nicht sehr effizient. Bild: Pixabay/Magnascan
Inhalt
  1. Heizungsgesetz: "Klimaschutz muss Spaß machen"
  2. Teuer wird es auf jeden Fall

Der Kern des Gebäudeenergiegesetzes war die Verpflichtung, dass neue Heizungen mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden können. Insbesondere Öl- und Gasheizungen hätten zunächst in Neubauten, später auch im Bestand nicht mehr verbaut werden können, denn auf absehbare Zeit gibt es keinen adäquaten Ersatz für Heizöl und Erdgas.

Dieser entscheidende Teil soll laut Eckpunktepapier (PDF)(öffnet im neuen Fenster) und zugehöriger Pressekonferenz(öffnet im neuen Fenster) zur Gesetzesreform gestrichen werden. Die Bundesregierung nennt es Technologieoffenheit. Offen bleibt hier vor allem die Möglichkeit, sich an bestehende Technik zu klammern.

Grünes Gas soll alles retten

Das alte Heizungsgesetz mit seiner starren 65-Prozent-Regel, das laut CSU-Verhandlungsführer Alexander Hoffmann einen "gesellschaftlichen Großkonflikt" ausgelöst hatte, wird nun durch Grüngasquoten und Eigenverantwortung ersetzt. Ab 2029 wird zunächst ein Anteil von 10 Prozent grünem Gas oder Öl zum Heizen gefordert. Was dieses grüne Gas genau ist, woher es kommt und wie teuer das werden soll, bleibt unklar.

Das bedeutet, dass Öl- und Gasheizungen weiter verbaut werden können und auch das Gasnetz weiter genutzt und instand gehalten wird. Alles bleibt beim Alten und wer eine Wärmepumpe einbauen oder sich ans Fernwärmenetz anschließen möchte, der kann das natürlich machen.

Das hören Eigenheimbesitzer und Vermieter mit Blick auf die Einsparungen in den nächsten zwei, drei Jahren bestimmt gern. Wer etwas weiter in die Zukunft blickt oder, noch schlimmer, als Mieter gar keine Entscheidungsfreiheit hat, könnte dagegen ins Rechnen kommen.


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