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Heizungsgesetz: Gas- und Ölheizungen werden hinter Bürokratie versteckt

Der Einbau neuer Gasheizungen wird wieder erlaubt, aber für Mieter wie Vermieter könnte es kompliziert werden.
/ Mario Petzold
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Wie geheizt wird, entscheidet jeder selbst, einmal abgesehen von den vielen Mietern. (Bild: Getty Images/Ina Fassbender)
Wie geheizt wird, entscheidet jeder selbst, einmal abgesehen von den vielen Mietern. Bild: Getty Images/Ina Fassbender
Inhalt
  1. Heizungsgesetz: Gas- und Ölheizungen werden hinter Bürokratie versteckt
  2. Persönliche Härte entscheidet

Der Bundestag(öffnet im neuen Fenster) hat die Änderung des Gebäudemodernisierungsgesetzes(öffnet im neuen Fenster) beschlossen. Der größte Kritikpunkt am ursprünglichen Gesetz von 2023, eine Bevormundung bei der Auswahl der Heizung, soll damit endlich beseitigt worden sein.

Wenn das mal so einfach wäre. Das neue Gesetz macht es vor allem kompliziert, zumindest dann, wenn es unbedingt doch eine Gas- oder Ölheizung werden soll. Dann kommt zum einen eine sogenannte Biotreppe zum Einsatz, die bis 2040 einen Anteil von 60 Prozent klimafreundlichem Brennstoff in Öl und Gas vorschreibt. 2045 müssen es dann schon 100 Prozent sein.

Die Bereitstellung könnte extrem teuer werden und bis es so weit ist, steigen auch die CO2-Abgaben auf den fossilen Anteil. Es könnte also teuer werden, auch in Zukunft mit einer Gasheizung zu planen.

Mieter sollen geschützt werden, zumindest teils

Hauseigentümer müssen also genau abwägen, ob sich der Wechsel auf die deutlich teurere Wärmepumpe über die Nutzungsdauer nicht doch lohnt. In einer Mietwohnung sieht es aber anders aus, denn da müssten die Mieter für die Heizkosten aufkommen, egal wie teuer das wird.

Man hat sich deshalb auf eine Aufteilung der erwartbar steigenden Kosten zwischen Vermieter und Mieter entschieden. Das wiederum fand der Lobbyverband Haus und Grund gar nicht gut, weshalb kurz vor Schluss noch eine Härtefallregelung ins Gesetz geschrieben wurde.

Verstehen lässt diese sich in etwa so: Damit nicht Mieter und Vermieter gleichermaßen für das Festhalten an einer Gasheizung abgestraft werden, bekommen einige Vermieter die Chance, die meisten Kosten doch wieder auf die Mieter abzuwälzen. Dafür müssen Vermieter eine ganze Reihe an Bedingungen erfüllen. Die Kritik an der Reform dürfte damit sicher nicht kleiner werden.


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