Persönliche Härte entscheidet
So muss nicht nur die jeweilige Mietwohnung günstiger vermietet sein als die jeweilige Vergleichsmiete in der Region. Auch darf im Grunde keine Wärmedämmung am Gebäude existieren. Der lokale Wohnungsmarkt darf nicht angespannt sein und der betreffende Vermieter verfügt über nicht mehr als sechs Mietwohnungen.
Hinzu kommt eine persönliche Härte, von der der Vermieter betroffen sein muss. Was genau das bedeutet, wann diese greift und wie hart sie sein muss, bleibt erst einmal offen. Dass alle Bedingungen erfüllt sind, muss der Vermieter beweisen.
Das klingt nach viel Bürokratie, die allerdings auch sonst zu erwarten ist, wenn die Mehrkosten für Brennstoffe, CO2-Abgaben und Netzentgelte ermittelt und aufgeteilt werden müssten. Ganz zu schweigen davon, dass die Härtefallregelung mit hoher Wahrscheinlichkeit zahlreiche Gerichte beschäftigen dürfte.
Vor Gericht könnte schließlich auch das Gebäudemodernisierungsgesetz landen, denn vor allem die Biotreppe mit den anteilig wachsenden erneuerbaren Brennstoff könnte die in der Verfassung verankerten Klimaziele gefährden.
Entwicklung ist eindeutig
Entscheidend wird am Ende der Preis sein, auch wenn die mit dem Gesetz einhergehende Unsicherheit ihren Teil beiträgt, denn Einbau von neuen Gasheizungen wird damit zumindest nicht attraktiver. Der Trend zeigte aber bereits vor der Diskussion ums Heizungsgesetz in eine eindeutige Richtung.
Schon vor zehn Jahren war in einem Drittel der Neubauten eine Wärmepumpe im Einsatz. 2025 stieg der Anteil auf 74 Prozent. Bei Bestandsimmobilien liegt der Anteil erneuerbarer Energie am Heizen immerhin schon bei 10 Prozent. Man darf gespannt sein, ob die neue Freiheit im Heizungskeller diese Entwicklung noch abbremsen kann.
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