Falsche Angaben zu Hate-Speech-Gesetz
Es war von vornherein abzusehen, dass Sicherheitspolitiker und Ermittlungsbehörden Tantalusqualen leiden würden, wenn die gespeicherten Daten zwar ausgebreitet vor ihnen lägen, jedoch nur bei "allerschwersten" Straftaten darauf zugegriffen werden könnte. Am Ende knickte der Verfassungsminister Maas aber wieder ein. Dennoch musste sich die SPD von Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) vorwerfen lassen, mit dem Einknicken zu lange gezögert zu haben. Wer bei AfD und Pegida Mumm zeige, könne den doch auch einmal in der eigenen Koalition und Partei beweisen.
Selbst bei der Vorstellung des sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes nahm Maas es mit der Wahrheit nicht so genau. Die Regierung halte die damit verbundene Erweiterung der Bestandsdatenauskunft für notwendig, "um die Opfer von Hasskriminalität besser zu schützen und dafür zu sorgen, dass die Täter auch verfolgt und bestraft werden können", hatte Maas gesagt. Das ist eine glatte Falschbehauptung, denn für die strafrechtliche Verfolgung können Ermittler bereits jetzt die Herausgabe von Bestandsdaten verlangen.
Belehrungen für Donald Trump
Man kann Maas zugute halten, dass seine unwahren Äußerungen zumindest nicht strafbar sind. Vom neuen Gesetz sollen dagegen nur strafbare Falschnachrichten betroffen sein; sie müssen dann von Seitenbetreibern gelöscht werden. Allerdings konnte sein Ministerium bisher kein einziges Beispiel für solche Falschnachrichten nennen, so dass auch an dieser Stelle mit Behauptungen argumentiert wird, die nicht der Realität entsprechen.
Der Kampf gegen Falschnachrichten im Netz wirkt also wenig glaubwürdig, wenn der zuständige Minister selbst in vielen Fällen den Eindruck erweckt, nicht glaubhaft zu sein und die Verfassung im Zweifel nicht zu achten. Umso unverständlicher ist vor diesem Hintergrund, dass Maas den neuen US-Präsidenten Donald Trump mit den Worten belehrte: "Besser wäre, sich darauf zu besinnen, dass den Gründervätern der Vereinigten Staaten zwei Prinzipien besonders wichtig waren: Verfassung und Recht." Zum Prinzip des Rechtsstaats gehört es aber auch, dass die Gewährleistung von Grundrechten wie Meinungsfreiheit im Netz nicht an private Firmen delegiert werden sollte. Aber mit Prinzipien ist es bekanntlich so eine Sache.
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| Heiko Maas: Ausgerechnet ein "Lügenminister" kämpft gegen Fake News |
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