Hbbtv und Co.: Mehr Datenschutz bei Smart-TVs gefordert
In einer gemeinsamen Erklärung fordern(öffnet im neuen Fenster) die Datenschutzbeauftragen der öffentlich-rechtlichen Sender sowie der sogenannte Düsseldorfer Kreis die Wahrung von Nutzerrechten bei Smart-TVs. Letzteres Gremium dient als ständige Konferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern.
Mit ihrer Stellungnahme fordern die Wächter der Privatsphäre, dass diese auch bei den vernetzten Fernsehern geschützt werden soll: Vor jeder Nutzung einer Onlinefunktion, die Daten erhebt, soll der Anwender gefragt werden. Die Datenschützer sprechen sich damit für ein Opt-In-Verfahren aus. Vor einer solchen Entscheidung muss der Nutzer " erkennbar und umfassend über die Datenerhebung und -verwendung informiert werden", fordern die Gremien.
Generell dürfe bei der Nutzung von herkömmlichem Livefernsehen das Verhalten nicht aufgezeichnet werden – in der Vergangenheit war unter anderem bekanntgeworden, dass manche Smart-TVs schon das Umschalten der Sender speichern und an den Hersteller des Geräts übermitteln. Wenn für einen bestimmten Dienst aber eine Datenerhebung nötig ist, so die Forderung, so müsse dies anonymisiert geschehen, und nach der Verwendung müssten beispielsweise Cookies wieder gelöscht werden.
Die Datenschützer weisen zudem darauf hin, dass übermittelte Daten auch beim Transport durchs Internet geschützt werden müssen, erwähnen aber nicht ausdrücklich eine starke Verschlüsselung. Das wäre aber wohl ratsam, denn auch völlig unverschlüsselte Übermittlungen wurden bei Smart-TVs schon entdeckt.
Telemediengesetz gilt auch für Smart-TVs
Ausführlich weist die Stellungnahme darauf hin, dass das Telemediengesetz(öffnet im neuen Fenster) auch für Onlinedienste auf vernetzten Fernsehern gilt, und zwar sowohl für den Hbbtv-Standard als auch andere Angebote der Geräteanbieter. Dabei sind unter anderem Anonymisierung und Opt-In zu beachten, aber auch ein Opt-Out: Anwender sollen der Erfassung jederzeit widersprechen können, ihre Daten müssen dann gelöscht werden.
Abschließend weisen die Datenschützer darauf hin, dass das Motto "privacy by default" stets zu beachten sei. Die Voreinstellungen sollen so gewählt sein, dass "dem Prinzip der anonymen Nutzung des Fernsehens hinreichend Rechnung getragen wird." Der Nutzer soll stets die Kontrolle behalten, dafür nennt die Stellungnahme die Verwaltung von Cookies als Beispiel. Dass neben den schlauen Fernsehern auch andere Geräte wie externe Digitalreceiver und Blu-ray-Player inzwischen Onlinefunktionen bieten, für die wohl die gleichen Regeln gelten, erwähnen die Datenschützer nicht.
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