Hausrat und Haftpflicht: Wie ein Balkonkraftwerk versichert werden sollte

Es kommt leider immer wieder einmal vor, dass einem Fußgänger der sprichwörtliche Blumentopf von einem Balkon auf den Kopf fällt(öffnet im neuen Fenster) . Während dieses Risiko allgemein bekannt ist, kommt durch den Boom der Solarenergie ein neues hinzu: Starke Windböen in Verbindung mit unsachgemäßen Befestigungen könnten dazu führen, dass ein Balkonkraftwerk von der Hausfassade herunterfällt. Doch wer haftet dann für mögliche Schäden von Personen, Gegenständen und der Panels?
Bislang sind nach unserem Wissen noch keine Fälle bekannt, bei denen Balkonkraftwerke tatsächlich herabgestürzt sind und Menschen verletzt haben. Möglicherweise ist das aber nur eine Frage der Zeit. Wenn ein 20 Kilogramm schweres Panel bei Sturm einen Menschen trifft, sind schwere Verletzungen zu erwarten.
Um in solchen Fällen versichert zu sein, ist eine private Haftpflichtversicherung erforderlich. Diese deckt nach Angaben des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) auch solche Fälle ab, in denen die Solarpanels nicht ordnungsgemäß vom Besitzer oder Handwerker befestigt wurden. Nicht versichert sind hingegen vorsätzliche Schädigungen. Wer keine private Haftpflichtversicherung besitzt, muss im Falle eines Schadens hingegen mit seinem eigenen Vermögen haften. Das kann bei Personenschäden sehr teuer werden.
Nach Angaben der HUK Coburg(öffnet im neuen Fenster) umfasst der Versicherungsschutz auch "Schadenersatzansprüche Dritter aufgrund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten" . Ebenfalls versichert seien Schäden, die durch einen Brand der Anlage am Eigentum Dritter entstünden.
Doch was passiert, wenn beispielsweise die Panels durch Hagel oder Brand zerstört werden? In solchen Fällen könnte eine Hausratversicherung helfen. Bislang finden sich Balkonkraftwerke noch nicht ausdrücklich in den Musterbedingungen des GDV zu Hausratsversicherungen. Dort sind derzeit beispielsweise "privat genutzte Antennenanlagen und Markisen" genannt, "die ausschließlich der versicherten Wohnung" dienen.
Doch das soll sich in Kürze ändern. Einem Sprecher zufolge hat der Verband das interne Konsultationsverfahren zu dem Thema inzwischen abgeschlossen. Die neuen Bedingungen, die auch andere Aspekte betreffen, sollen demnach Ende November veröffentlicht werden. Allerdings sind sie für die Versicherungsunternehmen nicht verbindlich. Der Verband geht jedoch von einer Signalwirkung aus, vor allem für die kleineren Versicherer.
Decken Hausratversicherungen Balkonkraftwerke schon jetzt ab?
Bis sich der neue Versicherungsschutz in der Fläche durchsetzt, wird es nach Einschätzung des GDV einige Jahre dauern. Allerdings werben Versicherungsunternehmen bereits damit, dass ihre Hausratsversicherungen Balkonkraftwerke schon abdecken.
So heißt es bei der R&V(öffnet im neuen Fenster) : "Ihre Anlage ist auf dem Balkon Naturgewalten wie Sturm, Hagel und Blitzschlag ausgesetzt. Kommt es durch solche wetterbedingten Situationen zu Schäden an ihrer Photovoltaik-Anlage, greift hier Ihre R+V-Hausratversicherung."
Balkonkraftwerke vs. fest installierte Photovoltaik
Die DEVK teilte im August 2022 mit, dass man die Steckersolargeräte ähnlich wie Antennen über die normale Hausratversicherung mitversichere. "Üblich ist das in der Branche nicht" , schrieb das Unternehmen damals(öffnet im neuen Fenster) . Die Hausratpolice versichere die Anlagen "vor allem gegen Sturm, Hagel, Feuer und Überspannungsschäden durch Blitz" . Die Leistung des Wechselrichters dürfe jedoch maximal 600 Watt betragen.
In den Versicherungsbedingungen (PDF)(öffnet im neuen Fenster) der DEVK, die noch aus dem Jahr 2017 stammen, werden Balkonkraftwerke nicht explizit erwähnt. Versichert sind demnach aber Schäden "durch Sturm und Hagel für Hausratgegenstände auf Balkonen und Terrassen" . Da Schäden durch Brand und Blitzschlag versichert sind, gilt das auch für die Solargeräte.
Das bedeutet: Ein Blick in die Vertragsbedingungen kann klären, ob Balkonkraftwerke schon mitversichert sind. Findet sich darin ein Passus wie im Falle der DEVK, dürfte sich dieser auch auf die Solargeräte erstrecken.
Anbieter wie die Allianz verweisen ebenfalls darauf(öffnet im neuen Fenster) , dass Balkonkraftwerke über ihre Hausratversicherung abgesichert sind. Nach Angaben der HUK Coburg besteht Versicherungsschutz auch dann, "wenn sich die Kraftwerke dauerhaft beispielsweise auf zur Wohnung gehörenden Balkonen, Loggien oder Terrassen befinden" .
Die Zurich Versicherung teilte kürzlich mit(öffnet im neuen Fenster) , dass Balkonkraftwerke seit Ende August 2023 ebenfalls über die Haftpflichtversicherung gegen Schäden mitversichert seien, "die zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser sowie einfachen Diebstahl und Elementargefahren entstehen" . Das aktuelle Deckungskonzept (PDF)(öffnet im neuen Fenster) nennt Balkonkraftwerke an mehreren Stellen bereits ausdrücklich.
Die Versicherungswirtschaft unterscheidet damit zwischen Balkonkraftwerken und fest auf dem Dach installierten Photovoltaikanlagen. Letztere sind in der Regel über eine Wohngebäudeversicherung abzudecken. Die Annahme, dass Balkonkraftwerke eben nicht zum Wohngebäude gehören, hat zuletzt auch die Bauaufsicht bekräftigt. So haben die entsprechenden Gremien festgelegt, dass Balkonkraftwerke keine Bauprodukte sind . Denn die Geräte könnten "beliebig durch den Nutzer (z. B bei Auszug eines Mieters) vom Balkon einfach und ohne großen Aufwand abmontiert werden" .
Jedoch sieht die Bauaufsicht Ausnahmen. Haben die Module selbst eine Funktion für die bauliche Anlage, zum Beispiel als Absturzsicherung, gelten sie als Teil der baulichen Anlage und damit als Bauprodukt. In diesem Falle müssten potenzielle Schäden wohl über die Gebäudeversicherung abgedeckt werden.
Private Haftpflicht empfehlenswert
Doch wie wahrscheinlich sind solche Schäden überhaupt? Der Verein Balkon.Solar hält es für "unwahrscheinlich, dass ein Balkonkraftwerk, das senkrecht am Balkon hängt, etwa durch Hagel beschädigt wird" . Auch ein Blitzeinschlag sei eher unwahrscheinlich, "da die Module am Balkon hängen, nicht der oberste Teil des Hauses sind und der Blitz in der Regel oben einschlägt" .
Zusammenfassend lässt sich daher sagen, dass eine private Haftpflicht für Betreiber auf jeden Fall zu empfehlen ist. Wer bereits eine Hausratversicherung hat, verfügt in vielen Fällen schon über einen Schutz. Nur wegen des Steckersolargerätes ist es wohl eher nicht erforderlich, eine neue Versicherung abzuschließen.



