Hauptverteiler: Monopolkommission gegen exklusives Vectoring der Telekom
Die Monopolkommission wendet sich gegen Exklusivrechte für die Telekom beim Vectoring. Alle ausbauwilligen Unternehmen sollten auch im Nahbereich der Hauptverteiler aktiv werden dürfen.

Die Monopolkommission hat den Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur zum Vectoring kritisiert. Wie das unabhängige Beratergremium am 7. Dezember 2015 erklärte, sei die Nutzung der Vectoring-Technologie auch im Nahbereich der Hauptverteiler grundsätzlich allen ausbauwilligen Unternehmen zu ermöglichen. Der Entwurf für eine Regulierungsverfügung setze hohe Hürden für eine Beteiligung der Wettbewerber.
"Zu befürchten ist, dass es der Bundesnetzagentur - anders als bei der ersten Vectoring-Entscheidung von 2013 - nicht gelingt, das Technologiemonopol der Deutschen Telekom auf der sogenannten letzten Meile im Nahbereich der Hauptverteiler zu verhindern", sagte der Vorsitzende der Monopolkommission, Daniel Zimmer. Alle zwei Jahre erstellt sie ein Sondergutachten zur Entwicklung des Wettbewerbs auf dem Telekommunikationsmarkt. "Im Ergebnis wird die Entscheidung der Bundesnetzagentur, so sie umgesetzt wird, in einem Quasi-Monopol der Deutschen Telekom bei der Verwendung der Vectoring-Technologie im Nahbereich münden."
Die Bundesnetzagentur will die exklusiven Vectoring-Pläne der Telekom weitgehend genehmigen. Die Telekom will im Nahbereich um 8.000 Hauptverteiler die Vectoring-Technik einsetzen und dazu von der Verpflichtung befreit werden, Wettbewerbern VDSL-Anschlüsse in den Hauptverteilern zu ermöglichen. Insgesamt könnten so laut einer umstrittenen Rechnung der Telekom knapp 80 Prozent der Haushalte bis zu 100 MBit/s bekommen.
Die Regulierungsbehörde will laut dem Kompromiss andere Netzbetreiber, die sich stärker bei der DSL-Erschließung engagiert haben als die Telekom, auch beim Vectoring bevorzugen. Als Ersatz für den Nahbereich muss die Telekom ihren Konkurrenten ein lokales, virtuell entbündeltes Zugangsprodukt (VULA) anbieten und finanzielle Entschädigung zahlen, wenn sie keinen Zugang zur entbündelten TAL mehr erhalten.
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) begrüßte die zentralen Aussagen der Monopolkommission.
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