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Hauptverdächtiger sagt aus: Vom Computermillionär zum Cyberbunker-Angeklagten

Im Prozess um den Cyberbunker an der Mittelmosel hat der Hauptverdächtige sein Schweigen gebrochen. Ein Geständnis hat er jedoch nicht abgelegt.
/ Friedhelm Greis
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Der Hauptangeklagte Herman Johan Xennt hat sein Schweigen vor Gericht gebrochen (Aufnahme vom 19.10.2020).. (Bild: Harald Tittel/AFP/Getty Images)
Der Hauptangeklagte Herman Johan Xennt hat sein Schweigen vor Gericht gebrochen (Aufnahme vom 19.10.2020).. Bild: Harald Tittel/AFP/Getty Images

Fast ein Jahr nach Beginn des Cyberbunker-Verfahrens vor dem Landgericht Trier hat sich erstmals der Hauptverdächtige Herman Johan Xennt zu den Vorwürfen geäußert. Wie der Trierische Volksfreund berichtet (Paywall)(öffnet im neuen Fenster) , entschuldigte sich der 61 Jahre alte Niederländer am Montag vor Gericht, durch seine geschäftlichen Aktivitäten anderen Menschen Probleme bereitet zu haben. "Das war nie mein Plan. Es tut mir leid" , sagte er dem Blatt zufolge. Anders als der Mitangeklagte Michiel R. legte Xennt jedoch kein Teilgeständnis ab.

Den acht Angeklagten des Cyberbunker-Verfahrens wird Beihilfe zu rund 250.000 Straftaten und die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Sie sollen in wechselnder Beteiligung von Juni 2013 bis September 2019 illegale Webseiten gehostet und dadurch Beihilfe zu den von ihren Kunden begangenen Straftaten geleistet haben. Gehostet wurden laut Anklage Märkte und Foren wie Cannabis Road, Fraudsters, Flugsvamp und Orangechemicals. Auch die Kontrollserver für die Angriffe auf eine Million Router von Telekom-Kunden im Jahr 2016 befanden sich in dem Rechenzentrum.

Technikfreak schon als Kind

Dem Bericht zufolge beschrieb sich Xennt am Montag als eine Art Wunderkind, das schon als Neugeborenes habe sprechen können. Als Kind habe er sich stark für Elektronik und Mathematik interessiert. So habe er eine perfekt funktionierende "Eierbackmaschine" konstruiert und "Traum-Maschinen" entwickelt, um besser einschlafen zu können.

Parallel zu seinem Computertechnik-Studium betrieb er demnach einen Laden, um Computer zu verkaufen. Das habe sich erfolgreich entwickelt, so dass er später als Chef von 16 Firmen 60 Mitarbeiter beschäftigt habe. Damals habe er auch seinen ursprünglichen Familiennamen in Xennt ändern lassen – mit Zustimmung der niederländischen Königin Beatrix.

Viel Geld an Bekannte verloren

Ärger mit der Justiz bekam er seinen Schilderungen zufolge schon Mitte der 1990er Jahre. Damals habe er Computerteile aufgekauft, die sich als gestohlen herausgestellt hätten. Daher wurde er 1998 wegen des Vorwurfs der Hehlerei verhaftet. Im selben Jahr habe er dann alle seine Firmen verkauft, für rund acht Millionen Gulden (etwa 3,6 Millionen Euro).

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Seine Gutmütigkeit und sein schlechter Umgang mit dem eingenommenen Geld ließen Xennt, der sich als Idealisten darstellte, dann offenbar weiter auf die schiefe Bahn geraten. So will er Millionen an Bekannte verliehen haben, die ihm alle "traurige Geschichten" erzählt hätten. Doch diese seien dann abgetaucht. Dabei habe er mit dem Geld in einem früheren Nato-Bunker in den Niederlanden ein Computermodell entwickeln wollen, das die Zukunft der Erde berechne. Auf der Basis des künftigen Klimas, der Umwelt und der Gesellschaft hätten die Regierungen dann ihre Entscheidungen treffen können.

Cyberbunker kein "Herzensprojekt"

Xennt, den Weggefährten als ''bunkergeil'' beschrieben haben, will sein Faible für die unterirdischen Anlagen schon als Kind entdeckt haben. Auf die Idee, die Bunker als "bullett proof hoster" zu nutzen, habe ihn sein langjähriger Geschäftspartner Sven Kamphuis gebracht. Der Cyberbunker sei aber nie sein Herzensprojekt gewesen.

Auch dort bekam er schon Ärger mit der Justiz. Weil die Geschäfte nicht so gut liefen, vermietete er einen Teil der Räumlichkeiten an Leute, die dort Ecstasy produzierten. Bei einer Explosion und einem Brand im Juli 2002 flog die Drogenküche auf und Xennt verlor seine Gewerbeerlaubnis. Vor Gericht sagte er nun, dass Kamphuis ihm die kriminellen Untermieter eingebrockt habe. Angeblich habe es sich um einen Maler gehandelt, der für 250 Euro einen Raum anmieten wollte, um Farbe und Materialien zu lagern.

Kein wirklicher Internet-Anarchist

Auch in anderen Punkten distanzierte er sich von seinem Geschäftspartner, der den Prozess in Trier aufmerksam verfolgt und Zeugen instruiert hat . So teile er nicht Kamphuis' Ideen über die Freiheit im Internet, berichtete der Trierische Volksfreund.

Die beiden hatten um die Jahrtausendwende die Republik Cyberbunker ausgerufen. Das niederländische Bunkergelände wurde zum freien Staatsgebiet erklärt. Während Xennt sich als Seine Majestät anreden ließ, fungierte Seine Königliche Hoheit Prinz Sven Olaf von Cyberbunker-Kamphuis als Außen- und Telekommunikationsminister. Kamphuis hat nach eigener Aussage im Jahr 2015 maßgeblich die Infrastruktur im Traben-Trarbacher Bunker aufgebaut und für Xennt eine Art Suchmaschine für das Darknet (Onions.es und Cb3rob.org) entwickelt.

Kryptomessenger geplant

Xennts wahre Leidenschaft sei hingegen die sichere Kommunikation gewesen. So will er – offenbar im Anschluss an die Enthüllungen von US-Whistleblower Edward Snowden – 14 App-Marken für verschlüsselte Kommunikation entwickelt haben. Damit habe er "Privatsphäre für jeden verfügbar machen" wollen, zitiert ihn das Blatt.

Inwieweit das zutrifft, ist unklar. Medienberichten zufolge wollte Xennt in Kooperation mit einer irischen Unterwelt-Größe eine abhörsichere Kommunikation für Kriminelle entwickeln. Solche Kryptohandys sind sehr beliebt, wie spektakuläre Abhöraktionen der Polizei in den vergangenen Jahren gezeigt haben. So gab es allein in Deutschland 750 Verhaftungen nach dem Hack des Messengerdienstes Encrochat .

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Besuch beim Cyberbunker
Besuch beim Cyberbunker (01:36)

Doch wegen der Verhaftung der Cyberbunker-Mitarbeiter im September 2019 scheiterte das Kryptomessenger-Projekt. "2020 sollten die perfekt und fertig sein" , sagte Xennt dem Bericht zufolge und fügte hinzu: "Stattdessen starb mein Vater und ich und fast alle, die ich kenne, sitzen fest."

Bewerbung mit polizeilichem Führungszeugnis

Zu den Mitarbeitern, die nach zwei Jahren immer noch in Untersuchungshaft sitzen, gehört auch der 41 Jahre alter Bulgare Konstantin Z. Dieser war im Januar 2018 vom Jobcenter zum Cyberbunker vermittelt worden. In seiner Aussage vom vergangenen Donnerstag, die sein Verteidiger vorlas, bestritt er laut Trierischem Volksfreund (Paywall)(öffnet im neuen Fenster) entschieden, in die angeblichen kriminellen Aktivitäten des Cyberbunkers involviert gewesen zu sein. Er habe bei seiner Bewerbung sogar ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen.

Der Verdächtige will zunächst eher als Hausmeister gearbeitet haben. Erst nach einem Jahr habe er sich auch um die Hardware gekümmert und Serverregale aufgebaut. Für seinen Job habe er offiziell 500 Euro erhalten. Zusätzlich habe es 1.000 Euro schwarz auf die Hand gegeben. Zudem habe er später kostenlos auf dem Bunkergelände wohnen können. Die Staatsanwaltschaft hatte im vergangenen Juli entsprechende Gehaltsabrechnungen für Konstantin Z. vorgelegt, die zumindest die offizielle Gehaltszahlung bestätigen.

Hoffen auf Freispruch

Die Aussagen von Xennt und Z. machen deutlich: Anders als Michiel R. räumen sie nicht ein, Teil einer kriminellen Vereinigung gewesen zu sein, die die illegalen Geschäfte ihrer Kunden auf den Servern des Cyberbunkers zumindest stillschweigend duldete. Für den Straftatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach Paragraf 129 Strafgesetzbuch (StGB)(öffnet im neuen Fenster) reicht bereits ein bedingter Vorsatz aus. Das bedeutet konkret, dass die überwiegend kriminelle Nutzung der Server durch die Kunden des Cyberbunkers von den Betreibern billigend in Kauf genommen wurde. Der Strafrahmen kann in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre Haft betragen.

Auch wenn eine Haftstrafe für die Cyberbunker-Betreiber aufgrund der fast zweijährigen Untersuchungshaft möglicherweise nicht sehr lange ausfallen würde, würde Xennt bei einer Verurteilung die Immobilie verlieren, in die er viel Geld hineingesteckt hat. Daher könnte die Verteidigung weiterhin darauf hoffen, dass das Gericht nicht genügend Beweise für eine Verurteilung sieht.

Richter sieht keine strafbaren Beihilfetaten

Eine Verurteilung wegen Beihilfe scheint eher unwahrscheinlich. So habe der Vorsitzende Richter Günther Köhler in der vergangenen Woche deutlich gemacht, dass die Kammer keine strafbaren Beihilfetaten erkennen könne, berichtete der Trierische Volksfreund (Paywall)(öffnet im neuen Fenster) . Köhler habe am Beispiel des Marktplatzes Flugsvamp dargelegt, dass ein Großteil der Angeklagten schon allein deshalb keine Beihilfe habe leisten können, weil sie zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses noch gar nicht für den Cyberbunker gearbeitet hätten.

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Ebenfalls gebe es keine E-Mails, aus denen hervorgehe, dass die Angeklagten von illegalen Verkäufen auf dem Marktplatz gewusst hätten. Das gelte sogar für den Hauptangeklagten Xennt. Zwar habe Xennt gewusst, dass über das Forum Cannabisroad Cannabis verkauft worden sei. Jedoch könne man ihm deswegen laut Köhler keine Beihilfe, sondern nur Fahrlässigkeit vorwerfen. Xennts Verteidiger Uwe Hegner rechne dennoch damit, dass sein Mandant wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von sechs bis sieben Jahre Freiheitsstrafe verurteilt wird.

Verteidiger kritisiert Staatsanwaltschaft

Xennts weiterer Anwalt Michael Eichin kritisierte nach mehr als 60 Verhandlungstagen "gravierende Ermittlungsdefizite" , die im Prozess immer wieder zutage getreten seien. Zum Beispiel bei der Auswertung der Server. "Da hat man behauptet, es wäre nichts Legales auf diesen Servern gewesen. Und dann stellt sich heraus, man hat nur fünf Prozent ausgewertet" , sagte Eichin der Nachrichtenagentur dpa. Dass sein Mandant dann von all dem gewusst haben soll, sei "absurd" .

Nach Ansicht des Anwalts wird der Prozess ohnehin nicht in Trier entschieden. "Egal, wie er ausgeht, geht er sicherlich zum Bundesgerichtshof" , sagte er der dpa. Möglicherweise folge dann auch eine Verfassungsbeschwerde. "Das wird alles Zeit in Anspruch nehmen. Und dann werden wir vielleicht in vier bis fünf Jahren wissen, wie es wirklich war. Nur dann wird sich keiner mehr daran erinnern" , sagte der Anwalt in Mannheim.


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