Hauptuntersuchung: Digitale TÜV-Berichte ab sofort abrufbar

Ab jetzt kann der TÜV-Bericht online angesehen(öffnet im neuen Fenster) und beispielsweise an Gebrauchtwageninteressenten weitergegeben werden.
Der sogenannte Digitale Untersuchungsbericht(öffnet im neuen Fenster) (DUB) steht für Hauptuntersuchungen zur Verfügung, die ab jetzt durchgeführt werden. Für frühere Prüfungen lässt sich der Bericht beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht nachträglich abrufen. Die Behörde speichert lediglich Daten von Untersuchungen, die nach dem Start des Systems stattfanden.
Halter können den Bericht auf drei Wegen aufrufen. Möglich ist der Zugriff über einen QR-Code, einen direkten Link oder durch manuelle Eingabe auf der KBA-Website. Dabei werden drei Angaben benötigt: die Nummer des Untersuchungsberichts, die Schlüsselnummer der Prüforganisation sowie eine Identifikationsnummer.
Eine Weitergabe an Dritte ist explizit vorgesehen, etwa beim Verkauf eines Fahrzeugs. Der Zugriff lässt sich durch Änderung der Zugangsdaten jederzeit wieder entziehen. Die digitale Version existiert parallel zur gedruckten Form, die weiterhin ausgehändigt wird.
Verfügbarkeit und technische Rahmenbedingungen
Das Kraftfahrt-Bundesamt stellt den Bericht in deutscher und englischer Sprache bereit. Allerdings können aus technischen Gründen nicht alle Inhalte vollständig ins Englische übertragen werden. Die wesentlichen Informationen bleiben aber auch in der englischen Version nachvollziehbar.
Anders als die Online-Registerauskunft funktioniert der DUB ohne elektronischen Identitätsnachweis. Es werden keine personenbezogenen Daten über die eID abgefragt. Damit unterscheidet sich das Verfahren von anderen digitalen Behördendiensten. Der Bericht ist zudem nicht in die i-Kfz-App integriert und funktioniert unabhängig davon.
Die rechtliche Grundlage bilden Paragraf 29 und 29a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sowie Anlage VIII. Ergänzend gilt eine Verkehrsblattverlautbarung von 2025, die das Abrufverfahren für Hauptuntersuchungsdaten regelt. Das Kraftfahrt-Bundesamt verweist auf diese Vorschriften als Basis für die neue Dienstleistung.
Die Entwicklung erfolgte im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung von Verwaltungsabläufen. Das Kraftfahrt-Bundesamt erhofft sich davon eine Vereinfachung für Fahrzeughalter. Ob und wann der digitale Bericht den gedruckten vollständig ablösen kann, bleibt offen.



