Hate-Speech-Gesetz: Regierung kennt keine einzige strafbare Falschnachricht
Die Bundesregierung will die Verbreitung strafbarer Falschnachrichten im Internet per Gesetz eindämmen. Auf Nachfrage kann sie aber kein einziges Beispiel für solche Fake-News nennen.

Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz will die Bundesregierung offenbar ein Phänomen bekämpfen, das es in diesem Sinne gar nicht gibt. Auf Anfrage von Golem.de konnte das Bundesjustizministerium kein einziges Beispiel für strafbare Falschnachrichten nennen, deren Verbreitung über soziale Netzwerke mit dem Gesetz bekämpft werden soll. Dabei heißt es gleich zu Beginn des Gesetzentwurfes: "Nach den Erfahrungen im US-Wahlkampf hat auch in der Bundesrepublik Deutschland die Bekämpfung von strafbaren Falschnachrichten ('Fake News') in sozialen Netzwerken hohe Priorität gewonnen."
- Hate-Speech-Gesetz: Regierung kennt keine einzige strafbare Falschnachricht
- Netzwerken fehlt der juristische Maßstab
Wenn die Bekämpfung strafbarer Falschnachrichten tatsächlich so wichtig geworden sein soll, müsste die Regierung eigentlich in der Lage sein, wenigstens ein einziges Beispiel für eine solche "Fake-News" zu nennen. Doch leider Fehlanzeige. So antwortete eine Sprecherin von Justizminister Heiko Maas (SPD) zunächst: "Dass über die Erfahrungen amerikanischer Politiker im US-Wahlkampf hinaus auch in Deutschland die Bekämpfung strafbarer Falschnachrichten an Bedeutung gewonnen hat, lässt sich schon anhand der allgemeinen Presseberichterstattung der vergangenen Monate nachvollziehen." Ein klassischer Zirkelschluss: Die Medien berichten darüber, weil die Parteien im Panik-Modus das Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben.
Falschnachrichten nicht automatisch strafbar
Das Problem dabei: Eine Nachricht mag zwar falsch sein, ist aber damit noch längst nicht strafbar. Das oft genannte Beispiel, wonach Papst Franziskus im US-Wahlkampf den republikanischen Präsidentschaftskandidaten Donald Trump unterstützt haben soll, ist zwar eine Falschnachricht gewesen, war aber nicht strafrechtlich relevant.
Auch die Berichterstattung russischer Medien über den Fall Lisa in Berlin war nicht strafbar. So stellte die Staatsanwaltschaft Berlin nach Angaben des Anwalts Martin Luithle, der Strafanzeige gestellt hatte, die Ermittlungen gegen einen Reporter mit der Begründung ein: "Eine bloße nicht den Tatsachen entsprechende Berichterstattung alleine ohne entsprechende Aussagen i. S. d. § 130 StGB erfüllt zudem auch vor dem Hintergrund der Pressefreiheit alleine noch nicht den Tatbestand der Volksverhetzung."
Verfahren dauern lange
Ein weiteres Problem: Der Staatsanwaltschaft zufolge wichen die im Internet kursierenden Übersetzungen des Berichts erheblich vom Original ab. Diese Übersetzungen seien aber dem russischen Journalisten nicht zuzuordnen. Gegen die Verbreiter der Übersetzungen wurde offenbar nicht ermittelt.
Nicht abgeschlossen ist weiterhin ein Verfahren der Grünen-Politikerin Renate Künast. Im Dezember 2016 war der Bundestagsabgeordneten ein Zitat untergeschoben worden, in dem sie Hilfe für den mutmaßlichen Mörder einer Freiburger Studentin forderte. Sie stellte daraufhin Strafanzeige gegen die Betreiber der Facebook-Seite Widerstand deutscher Patrioten, gegen den Schweizer Politiker Ignaz Bearth sowie gegen unbekannt "wegen übler Nachrede und allen weiteren infrage kommenden Delikten". Wie ihr Bundestagsbüro auf Anfrage von Golem.de weiter mitteilte, laufen die Verfahren noch.
Die Richter müssten im Falle einer Anklage die schwierige Frage beantworten, ob Künast in der öffentlichen Meinung herabgewürdigt oder verächtlich gemacht wurde, weil sie Hilfe für einen straffällig gewordenen Flüchtling forderte. Sollte eine Verurteilung auf Basis von Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs erfolgen, der Personen des politischen Lebens besonders schützt, hätte dies wiederum keine Auswirkungen für die sozialen Netzwerke. Denn dieser Straftatbestand ist bislang nicht im Gesetzentwurf berücksichtigt.
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Netzwerken fehlt der juristische Maßstab |
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Ich hätte gern ein Beispiel speziell von der Anstalt wo das Vorgetragene nicht den Fakten...
Ja ich will genau das sagen, bist du sicher, dass du genau das verstehen willst...
Sorry, wer solchen Trollen hinterher rennt und alles glaubt, den würdest Du auch mit 100...
Was kommt ihr eigentlich alle immer wieder mit der Anstalt? :D Aber ja ... zum Großteil...
*dass Damit beginnt man übrigens keinen Satz. :-P