Hate-Speech-Gesetz: Regierung kennt keine einzige strafbare Falschnachricht

Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz will die Bundesregierung offenbar ein Phänomen bekämpfen, das es in diesem Sinne gar nicht gibt. Auf Anfrage von Golem.de konnte das Bundesjustizministerium kein einziges Beispiel für strafbare Falschnachrichten nennen, deren Verbreitung über soziale Netzwerke mit dem Gesetz bekämpft werden soll. Dabei heißt es gleich zu Beginn des Gesetzentwurfes(öffnet im neuen Fenster) : "Nach den Erfahrungen im US-Wahlkampf hat auch in der Bundesrepublik Deutschland die Bekämpfung von strafbaren Falschnachrichten ('Fake News') in sozialen Netzwerken hohe Priorität gewonnen."
Wenn die Bekämpfung strafbarer Falschnachrichten tatsächlich so wichtig geworden sein soll, müsste die Regierung eigentlich in der Lage sein, wenigstens ein einziges Beispiel für eine solche "Fake-News" zu nennen. Doch leider Fehlanzeige. So antwortete eine Sprecherin von Justizminister Heiko Maas (SPD) zunächst: "Dass über die Erfahrungen amerikanischer Politiker im US-Wahlkampf hinaus auch in Deutschland die Bekämpfung strafbarer Falschnachrichten an Bedeutung gewonnen hat, lässt sich schon anhand der allgemeinen Presseberichterstattung der vergangenen Monate nachvollziehen." Ein klassischer Zirkelschluss: Die Medien berichten darüber, weil die Parteien im Panik-Modus das Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben .
Falschnachrichten nicht automatisch strafbar
Das Problem dabei: Eine Nachricht mag zwar falsch sein, ist aber damit noch längst nicht strafbar. Das oft genannte Beispiel, wonach Papst Franziskus im US-Wahlkampf den republikanischen Präsidentschaftskandidaten Donald Trump unterstützt haben soll, ist zwar eine Falschnachricht gewesen(öffnet im neuen Fenster) , war aber nicht strafrechtlich relevant.
Auch die Berichterstattung russischer Medien über den Fall Lisa in Berlin(öffnet im neuen Fenster) war nicht strafbar. So stellte die Staatsanwaltschaft Berlin nach Angaben des Anwalts Martin Luithle, der Strafanzeige gestellt hatte,(öffnet im neuen Fenster) die Ermittlungen gegen einen Reporter mit der Begründung ein: "Eine bloße nicht den Tatsachen entsprechende Berichterstattung alleine ohne entsprechende Aussagen i. S. d. § 130 StGB(öffnet im neuen Fenster) erfüllt zudem auch vor dem Hintergrund der Pressefreiheit alleine noch nicht den Tatbestand der Volksverhetzung."
Verfahren dauern lange
Ein weiteres Problem: Der Staatsanwaltschaft zufolge wichen die im Internet kursierenden Übersetzungen des Berichts erheblich vom Original ab. Diese Übersetzungen seien aber dem russischen Journalisten nicht zuzuordnen. Gegen die Verbreiter der Übersetzungen wurde offenbar nicht ermittelt.
Nicht abgeschlossen ist weiterhin ein Verfahren der Grünen-Politikerin Renate Künast. Im Dezember 2016 war der Bundestagsabgeordneten ein Zitat untergeschoben worden, in dem sie Hilfe für den mutmaßlichen Mörder einer Freiburger Studentin forderte. Sie stellte daraufhin Strafanzeige gegen die Betreiber der Facebook-Seite Widerstand deutscher Patrioten, gegen den Schweizer Politiker Ignaz Bearth sowie gegen unbekannt "wegen übler Nachrede und allen weiteren infrage kommenden Delikten" . Wie ihr Bundestagsbüro auf Anfrage von Golem.de weiter mitteilte, laufen die Verfahren noch.
Die Richter müssten im Falle einer Anklage die schwierige Frage beantworten, ob Künast in der öffentlichen Meinung herabgewürdigt oder verächtlich gemacht wurde, weil sie Hilfe für einen straffällig gewordenen Flüchtling forderte. Sollte eine Verurteilung auf Basis von Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs erfolgen(öffnet im neuen Fenster) , der Personen des politischen Lebens besonders schützt, hätte dies wiederum keine Auswirkungen für die sozialen Netzwerke. Denn dieser Straftatbestand ist bislang nicht im Gesetzentwurf berücksichtigt.
Netzwerken fehlt der juristische Maßstab
Auch auf Grundlage des neuen Gesetzes müssten soziale Netzwerke die Verbreitung von Nachrichtenbeiträgen wie im Fall Lisa daher nicht unterbinden. Aber solange es keinerlei Anklagen oder Urteile zu dem Thema gibt: Woher sollen Facebook oder Twitter einen Maßstab dafür nehmen, was "offensichtlich rechtswidrige Inhalte" sind, wie es im Gesetzentwurf so schön heißt? Nicht umsonst teilte Maas' Sprecher Philip Scholz auf Nachfrage mit: Da das Ministerium "einzelne Äußerungen in sozialen Netzwerken juristisch nicht bewertet, werden wir Ihnen auch kein Beispiel eines strafrechtlich relevanten Beitrags nennen können" .
Genau diese Bewertung verlangt das Gesetz aber künftig von den Unternehmen. Kritiker befürchten daher , dass die Netzwerke angesichts der kurzen Reaktionszeit von 24 Stunden und der drohenden Strafen von bis zu 50 Millionen Euro im Zweifel eher Beiträge löschen. Wenn derselbe Anwalt, der erfolglos eine Strafanzeige im Fall Lisa gestellt hat, sich mit seinem Anliegen künftig an Facebook oder Twitter wenden würde, könnte er durchaus Erfolg haben.
Oft steht Aussage gegen Aussage
Wie schwierig der Umgang mit Zitaten sein kann, zeigt auch der Streit zwischen der AfD-Vorsitzenden Frauke Petry und dem Mannheimer Morgen(öffnet im neuen Fenster) . Ein soziales Netzwerk dürfte kaum darüber entscheiden können, ob Petry tatsächlich in einem Interview einen Schusswaffengebrauch an der Grenze gegen Flüchtlinge gefordert hat oder nicht. Noch schwieriger würde es, wenn es um die strafrechtliche Bewertung satirischer Beiträge wie im Falle Böhmermann(öffnet im neuen Fenster) oder um Parodien geht. Zumal solche journalistischen Beiträge im eigentlichen Sinne keine Nachrichten sind.
Da die Bekämpfung strafbarer Falschnachrichten sechs Mal im Gesetzentwurf erwähnt wird, entsteht der Eindruck, dass es sich dabei bereits um ein gefährliches Massenphänomen handelt. So wird die Erforderlichkeit eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten wie folgt begründet: "Gerade wegen der erheblichen Meinungsmacht sozialer Netzwerke ist es dringend erforderlich, insbesondere zur gerichtlichen Abwehr von strafrechtlich relevanten Falschnachrichten eine schnelle und sichere Zustellungsvariante zur Verfügung zu haben, um den Betroffenen ein schnelles rechtliches Einschreiten zu ermöglichen." Strafrechtlich "relevant" heißt aber noch lange nicht, dass etwas tatsächlich rechtswidrig ist und gelöscht werden muss.
Gegendarstellung statt Löschung
Inzwischen kommen auch aus der Union Forderungen, die Bekämpfung von Falschnachrichten in dem Gesetz ganz außen vor zu lassen. "Denn was wahr ist und was nicht - das muss letztlich der Leser entscheiden. Hier brauchen wir dringend ein Recht auf Gegendarstellung, so dass am Ende Meinung gegen Meinung steht" , sagte(öffnet im neuen Fenster) der CDU-Netzpolitiker Thomas Jarzombek.
Ob sich Abgeordnete von Union und SPD mit ihrer Kritik im Bundestag durchsetzen können, ist noch offen. In der noch ausstehenden Debatte sollten die Verteidiger des Gesetzentwurfs aber wenigstens so ehrlich sein, mit tatsächlichen Fakten zu argumentieren. Gerade wenn es darum geht, strafbare Falschnachrichten zu bekämpfen, sollte man möglichst bei der Realität bleiben.



