Auch Messengerdienste könnten betroffen sein

Begleitend zu diesen Maßnahmen enthält der Gesetzentwurf eine Reihe weiterer Forderungen. So sollen die Betreiber von sozialen Netzwerken einen verantwortlichen Ansprechpartner in Deutschland benennen müssen. Und sie sollen viermal im Jahr einen Rechenschaftsbericht auf Deutsch im Bundesanzeiger und auf ihren Webseiten veröffentlichen müssen. Dort soll unter anderem berichtet werden, wie viele beanstandete Inhalte gelöscht wurden.

Nach Ansicht des Bitkom und der Gesellschaft für Informatik sollte es aber Aufgabe staatlicher Behörden bleiben, gegen rechtswidrige Inhalte im Netz vorzugehen. "Die Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz scheitert nicht an fehlenden Gesetzen, sondern an Fragen der Zuständigkeit sowie an der personellen wie technischen Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden", sagte Stefan Ullrich von der GI. Rohleder forderte: "Wir brauchen spezialisierte Teams in den zuständigen Behörden, die zeigen, dass rechtswidrige Äußerungen auch online Konsequenzen haben. Wir brauchen online geschulte Polizisten, die im Netz auf Streife gehen, und Digitale Streetworker im staatlichen Auftrag."

Kampf gegen Kinderpornografie nicht das Problem

Die Verbände stören sich auch daran, dass es in dem Gesetz nicht mehr ausschließlich um die Bekämpfung von Hasskriminalität gehen soll. So sollen soziale Netzwerke auch gegen Pornografie und Kinderpornografie vorgehen. Gerade Letzteres ist für den Eco nicht nachvollziehbar. "Rechtsdurchsetzungsprobleme sind hier nicht ersichtlich, so dass es insoweit keiner Regelung bedarf. Eine gründliche Überprüfung des Straftatenkatalogs scheint daher angebracht", heißt es.

Problematisch wird zudem der umfassende Anwendungsbereich des Gesetzes gesehen. Es bestehe ein erhebliches Restrisiko, dass neben großen sozialen Netzwerken mit mehr als zwei Millionen Nutzern "weitere Dienste wie bspw. Messenger, Nachrichtendienste, Bewertungsportale und Onlineshops von der Regelung erfasst sein könnten", warnt Eco. Wären aber Messengerdienste betroffen, "umfasst das Gesetz nicht die Veröffentlichung von möglicherweise rechtswidrigen Inhalten, sondern berührt die persönliche Kommunikation und so mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch den Bereich der privaten Lebensgestaltung".

Gesetzgebung im Panikmodus

Derzeit ist nicht abzusehen, wie Union und SPD die fundamentale Kritik an ihren Plänen noch berücksichtigen könnten. Würden sie die Pläne grundlegend ändern, müssten sie wohl das Gesetz bei der EU zurückziehen und erneut einreichen. Dann wäre das Gesetz aber nicht mehr vor der Sommerpause zu beschließen und könnte im Wahlkampf kaum noch zur Anwendung kommen.

Die Panik, dass der Wahlkampf durch Hasskommentare oder Fake News vergiftet werden könnte, ist in der Koalition offenbar weit verbreitet. Ob dies tatsächlich der Fall sein wird oder überzogene Löschorgien das Klima erst recht stören werden, ist alles andere als sicher. Schon jetzt ist abzusehen, dass die Koalition ihre Pläne ehrlicherweise als Internetsäuberungsgesetz verkaufen sollte.

Nachtrag vom 1. April 2017, 10:23 Uhr

Der Suchmaschinenkonzern Google lehnt das Gesetz ebenfalls strikt ab. Der Entwurf regele nicht nur eine bessere Durchsetzung bestehender Haftungsregeln, "sondern verschärft sie ganz erheblich, sanktioniert Fehlentscheidungen und führt zwingend zu gravierenden Kollateralschäden im Hinblick auf die Meinungs- und Informationsfreiheit", heißt es in einer vierseitigen Stellungnahme, die Golem.de vorliegt. Durch die Vorgaben werde "ein erheblicher Anreiz gesetzt, jegliche Inhalte im Zweifel sofort auf Beanstandung hin zu löschen".

Google kritisierte zudem, dass das Gesetz auch Straftatbestände umfasse, die außerhalb des Kernbereichs von Hasskommentaren lägen, dazu zählten Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (§§ 185-187 StGB). "Die richtige Einordnung solcher Äußerungsdelikte ist rechtlich komplex und erfordert oftmals genaue Kenntnis des zugrundeliegenden Sachverhalts", kritisiert das Unternehmen und fragt: "Wie aber sollten Diensteanbieter mit Beschwerden von Personen, beispielsweise Politikern, umgehen, über die - zutreffend oder unzutreffend - behauptet wird, sie hätten Doktorarbeiten plagiiert, Drogen konsumiert, seien im Besitz kinderpornographischer Schriften, oder, banaler, hätten sich ihre ergrauten Haare gefärbt?"

Kritisiert wird zudem die geplante Ausweitung der Bestandsdatenauskunft. Diese werde "massiv die Kommunikationsfreiheit einschränken, da das Recht auf Anonymität im Internet nicht mehr gewährleistet werden könnte". Nach Ansicht von Google hätte Private "plötzlich weitere Herausgabebefugnisse als Strafverfolgungsbehörden, die auf Basis des geltenden Rechts bei Straftaten und im Rahmen der präventiven Terrorismusabwehr Nutzerdaten abfragen dürfen". Das Gesetz sei insgesamt nicht notwendig und obendrein verfassungs- und europarechtswidrig. Laut Google verfügt der Bund nicht über die Kompetenz, ein solches Gesetz zu erlassen. Zudem werde gegen Europarecht verstoßen, weil das Gesetz nur auf soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern angewendet werden solle. "Einzelne Mitgliedstaaten dürfen für soziale Netzwerke keine Regelungen einführen, die von denen für andere Hosting-Dienste abweichen", heißt es in der Stellungnahme.

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 Hate-Speech-Gesetz: IT-Verbände warnen vor Dampfwalze gegen Netzkultur
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CoreEdge 03. Apr 2017

Nö, ist schon passend zum Artikel :) womöglich nicht verfügbar weil der Herr Hitler als...

daarkside 03. Apr 2017

Recht hin, recht her. Sie wollen das Ding vor der Wahl durchpeitschen, damit den...

daarkside 03. Apr 2017

Geht aus welchen Umfragen hervor? Und jetzt komm mir blos nicht mit: "Brexit, Trump...

daarkside 03. Apr 2017

Politik kann also offensichtlich doch globale Konzerne an die Kandare nehmen UND sie kann...



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