Was gegen ein 'Wahrheitsministerium' spricht

Hintergrund ist, dass die EU-Mitgliedstaaten Gesetzesentwürfe in Brüssel vorlegen müssen, wenn diese "technische Vorschriften" enthalten, die speziell auf "Dienste der Informationsgesellschaft" zielen. Damit soll verhindert werden, dass zu viele nationale Regeln bei grenzüberschreitenden Onlinediensten einen europäischen Binnenmarkt unmöglich machen würden. In dem Notifizierungsverfahren prüft Brüssel, ob das Gesetz mit EU-Recht vereinbar ist.

Drei Monate sind für die Prüfung vorgesehen. Bis zum Abschluss des Verfahrens Ende Juni gilt eine sogenannte Sperr- bzw. Stillhaltefrist. Während dieses Zeitraums besteht ein sogenanntes Durchführungsverbot. Dem Mitgliedstaat ist demnach untersagt, die Anwendung des betreffenden Gesetzes zu veranlassen. Verstreicht die Sperrfrist, ohne dass die Kommission Bedenken oder Einwände erhebt, ist es dem Mitgliedstaat gestattet, das Gesetz in Kraft treten zu lassen. Erhebt die Kommission Einwände, so verlängert sich diese Stillhaltefrist um einen weiteren Monat.

EU-Kommission legt sich noch nicht fest

Noch will sich die Brüsseler Behörde nicht festlegen, ob sie Bedenken geltend machen wird. Dazu sei es noch zu früh, sagte der zuständige Vize-Präsident Andrus Ansip vergangene Woche. Der Este hat aber bereits deutlich signalisiert, dass er gesetzliche Löschvorschriften für problematisch hält: "Fake News sind schlimm, aber ein 'Wahrheitsministerium' ist schlimmer", sagt er. Ansip will den Plattformen stattdessen unverbindliche Leitlinien vorgeben, nach denen sie von den Nutzern gemeldete Inhalte prüfen und entfernen sollen.

Ende Juni tritt der Bundestag allerdings zum letzten Mal vor der Sommerpause zusammen. Sollte die EU-Kommission also noch Erläuterungs- oder Klarstellungsbedarf am Maas-Entwurf anmelden, ist ein Parlamentsbeschluss vor der Bundestagswahl praktisch nicht mehr möglich. Zwar gibt es auch Dringlichkeitsverfahren, ein "unverzüglicher Erlass" eines nationalen Entwurfs kann dann aber nur unter bestimmten Bedingungen ermöglicht werden. Gemeint ist etwa, wie es in den EU-Vorgaben heißt, "eine ernste und unvorhersehbare Situation, die sich auf den Schutz der Gesundheit von Menschen und Tieren oder die Erhaltung von Pflanzen bezieht".

Grüne geben Maas die Schuld an Zeitdruck

Aus Sicht der Grünen-Abgeordneten Künast ist der Justizminister für den Zeitdruck, der auf den Parlamentariern lastet, verantwortlich. "Minister Maas hat zu viel Zeit verschwendet, um nett mit Facebook & Co. zu plaudern. Daraus wurde allerdings kein gemeinsames Konzept", sagte sie. "Stattdessen hätte er einen wirksamen Sanktionsmechanismus entwickeln sollen, um die Durchsetzung des geltenden Rechts zu verbessern." Nun aber wolle die Bundesregierung "ihr handwerklich schlechtes Gesetz durchpeitschen".

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 Das sind die Korrekturwünsche von CDU und SPD
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