Das sind die Korrekturwünsche von CDU und SPD
Schön will das System der "regulierten Selbstregulierung" in das Gesetz integrieren, das sich bereits beim Jugendmedienschutz bewährt habe. Dort sei es zweistufig aufgebaut, erläuterte die CDU-Politikerin: Die Dienste-Anbieter schlössen sich in einer Selbstkontrolleinrichtung zusammen, die wiederum durch eine staatliche Stelle beaufsichtigt werde. Mit einem solchen System könne man "zumindest in Teilen der intensiven Kritik am NetzDG begegnen", sagte sie: "Nämlich unter anderem der Gefahr des sogenannten Overblockings - Anbieter löschen zu viel, um Bußgelder vorzubeugen - und dem zu starken staatlichen Eingriff in die Meinungsfreiheit."
Die SPD drängt ebenfalls auf Korrekturen. "Knackpunkt ist für uns der im Gesetz vorgesehene Auskunftsanspruch bei strafrechtlich relevanten Persönlichkeitsverletzungen", sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Johannes Fechner. "Wir wollen, dass dieser Passus gestrichen wird, weil sonst die Gefahr besteht, dass keine anonymen Äußerungen in den sozialen Netzwerken mehr möglich sind." Deshalb solle es im Zweifel Richtern vorbehalten sein, einen Auskunftsanspruch anzuordnen.
SPD drängt auf Gesetz
Im Gesetzgebungsverfahren solle zudem geprüft werden, ob die Bußgeldregelung noch präzisiert werden müsse, sagte Fechner weiter. Nach dem Gesetz wird eine Geldbuße nicht schon fällig, wenn ein einziger rechtswidriger Inhalt innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde nicht gelöscht wird. Bußgelder drohen erst dann, wenn das Verfahren zur Löschung nicht funktioniert. "Hier muss für alle Beteiligten rechtssicher geklärt sein, in welchem Umfang Löschungen unterblieben sein müssen, damit ein bußgeldbewährtes unzureichendes Verfahren vorliegt", sagte der SPD-Politiker.
Fechner betonte, die SPD habe ein "großes Interesse" daran, das Gesetz noch vor Beginn des Wahlkampfes zu beschließen. Allerdings muss sich auch noch der Bundesrat zu dem Gesetz positionieren. Da die Bundesregierung den Entwurf nicht als eilbedürftig gekennzeichnet hat, wird die Stellungnahme der Länderkammer am 2. Juni erwartet. Normalerweise könnte danach erst das Gesetzgebungsverfahren beginnen. Die Koalitionsfraktionen umgehen aber diese Hürde, indem sie einen eigenen Entwurf ins Parlament einbringen, der wortgleich mit dem Regierungsentwurf ist. Da das Justizministerium von einem nicht zustimmungspflichtigen Gesetz ausgeht, hat der Bundesrat ohnehin nur das Recht, Einspruch einzulegen. Diesen Einspruch kann aber der Bundestag zurückweisen, sodass das Gesetz vom Bundesrat nicht verhindert werden kann.
Europarechtliche Bedenken zuerst klären
Die Grünen-Rechtspolitikerin Künast betonte indes, dass Bund- und Länderkompetenzen noch strittig seien. Zudem sei auch noch nicht geklärt, für welche Unternehmen das Gesetz gelten solle. Die Prüfung durch die Europäische Kommission, das sogenannte Notifizierungsverfahren, laufe noch bis Ende Juni. "Europarechtliche Bedenken müssten in einem geordneten Verfahren aber vorher geklärt werden, statt erst zum Ende der parlamentarischen Beratung", sagte Künast.
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