Hasskriminalität: Was bringt das NetzDG wirklich?
Wie wirksam ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz im Kampf gegen illegale Inhalte? Eine Studie sieht große Mängel bei den offiziellen Evaluierungen.

Mehr als drei Jahre nach dessen Inkrafttreten scheiden sich am Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) immer noch die Geister. Während die Vertreter von Union und SPD das Gesetz als Erfolg sehen, das in Form des Digitale-Dienste-Gesetzes sogar auf die ganze EU übertragen werde, halten Kritiker es weiter für europarechtswidrig und verfassungsrechtlich bedenklich. Eine Forschergruppe um den Leipziger Medienwissenschaftler Marc Liesching hat nun in einer umfassenden Studie (PDF) versucht, die Auswirkungen des NetzDG zu ermitteln.
- Hasskriminalität: Was bringt das NetzDG wirklich?
- Vergleichszahlen sind nicht sehr valide
- Löschquote kein geeignetes Kriterium
Die Koalition von Union und SPD wollte mit dem Gesetz die Verbreitung "offensichtlich rechtswidriger Inhalte" in sozialen Netzwerken eindämmen. Seit Anfang 2018 sind Anbieter wie Youtube, Facebook oder Twitter dazu verpflichtet, solche Inhalte auf Nutzerbeschwerden hin innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Alle sechs Monate müssen sie ihre Löschstatistiken veröffentlichen. Wegen hoher Bußgeldandrohungen war befürchtet worden, dass es zu einem sogenannten Overblocking kommen könnte.
Bundesregierung legt Evaluierung vor
Um den Erfolg des NetzDG beurteilen zu können, müssten daher vor allem folgende Fragen geklärt werden: Löschen die Netzwerke nun öfter und schneller strafbare Inhalte? Und werden zulässige Inhalte nicht zu häufig gelöscht? Angesichts der Milliarden Beiträge, die jährlich bei Youtube, Facebook und Twitter erscheinen, sind dies sicher schwer zu beantwortende Fragen.
Dennoch hatte die Bundesregierung im Januar 2018 versprochen, das NetzDG "sehr genau" zu evaluieren. Einen ersten Bericht (PDF) dazu hat das Bundesjustizministerium im September 2020 vorgelegt. Dieser basierte unter anderem auf einem parallel vorgelegten Gutachten (PDF) des Berliner Jura-Professors Martin Eifert und den halbjährlichen Transparenzberichten der Netzwerke.
Monitoringberichte in Auftrag gegeben
Darüber hinaus berief sich die Bundesregierung in der Evaluierung auf mehrere Monitoringberichte, die sie für fast 1,5 Millionen Euro bei der Frankfurter Intelligent Data Analytics GmbH in Auftrag gegeben hatte. Die Leipziger Forscher werteten diese Berichte nun aus, die die Regierung erst nach einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) herausrückte. Für ihre eigene Studie entwarfen sie zudem einen Katalog mit 35 Fragen, die sie an Facebook, Youtube und Twitter schickten.
Doch an den grundsätzlichen Problemen, warum sich der Erfolg des NetzDG so schwer messen lässt, hat sich durch die Evaluierungen nichts geändert.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Vergleichszahlen sind nicht sehr valide |
Jemand der nicht Bürger dieses Staates ist hetzt von aus dem Ausland in deutscher...
Kommentieren